als jemand, der sich bisher wenig mit Pauschlareisen auskennt intressiert es mich, ob die Reiserücktrittversicherung bei folgenden, fiktiven Fällen einspringt:
a: Während der Reise stirbt ein Elternteil, die Reise wird abgebrochen
b: Kurz vor Reiseantritt stirbt ein Elternteil
c: Vor Reiseantritt liegt ein Elternteil im Sterben
Genau das steht in den Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung. Da es verschiedene Anbieter gibt, ist es schwierig eine allgemeingültige Aussage zu treffen.
die genauen Bedingungen kannst Du ausschließlich aus den jeweiligen AGBs der Versicherung rauslesen.
Bei den Marktführern (ELVIA; Europäische) heisst es da in etwa:
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Versichert ist der die nach Vertragsabschluss auftretende unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben.
Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.
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Ist ein Elternteil also bereits schwer krank und ist mit einer weiteren Erkrankung zu rechnen, solltest Du also auf jeden Fall vor der Buchung und vor dem Abschluss der Versicherung klären, ob sie im Falle des Falles bezahlt. Hierzu solltest Du Dir vorab eine klare Aussage des Arztes besorgen.