Reiserücktritt - Neuvermietung

Hallo allerseits,

bei der Stornierung einer Buchung kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Muss er sich auf die Stornokosten eine eventuelle Neuvermietung anrechnen lassen?

Und wenn das so ist, welchen Sinn ergeben dann die in vielen AGBs enthaltenen gestaffelten Stornokosten, je nach Zeitpunkt der Absage? Die ergeben ja eigentlich nur einen Sinn, wenn der Vermieter sozusagen das Risiko, dass er nicht neu vermieten kann, auf alle Stornierer umlegt, wenn er die Neuvermietung eh abziehen muss ist es ja egal, wann storniert wird.

für Aufklärung wäre ich sehr dankbar

viele Grüße

Bianca

Hallo allerseits,

Hallo Bianca!

bei der Stornierung einer Buchung kann der Vermieter
Schadenersatz verlangen. Muss er sich auf die Stornokosten
eine eventuelle Neuvermietung anrechnen lassen?

Ja - das muss er.

Und wenn das so ist, welchen Sinn ergeben dann die in vielen
AGBs enthaltenen gestaffelten Stornokosten, je nach Zeitpunkt
der Absage? Die ergeben ja eigentlich nur einen Sinn, wenn der
Vermieter sozusagen das Risiko, dass er nicht neu vermieten
kann, auf alle Stornierer umlegt, wenn er die Neuvermietung eh
abziehen muss ist es ja egal, wann storniert wird.

Die Stornoregelungen sollen für den Vermieter im Endeffekt eine Art Absicherung sein, sprich je später der Gast storniert - desto geringer wird die Chance diesen Zeitraum wieder neu zu vermieten.

Wenn jemand z.B. 2 Wochen gebuhct hat und wieder stornieren muss, kann der Vermieter dem Gast für nicht wieder vermietete Nächte eine Art Entschädigung (eben diese Stornokosten) in Rechnung stellen.
Der Vermieter hat natürlich die Pflicht sich schnellstmöglich auf die Suche nach neuen Mietern zu machen.
Z.B. wenn er einen Belegungsplan auf seiner Seite pflegt muss er nach der Stornierung den entsprechenden Zeitraum schnellstmöglich wieder frei machen.

Trotzdem empfiehlt es sich als „ehemaliger Gast“ einen Nachmieter zu „besorgen“, denn wenn der komplette Zeitraum wieder belegt werden kann, braucht der ehemalige Gast nichts zahlen - wozu auch.

Ich hoffe, das konnte deine Frage fürs erste beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Marco

Hallo Marco

Und wenn das so ist, welchen Sinn ergeben dann die in vielen
AGBs enthaltenen gestaffelten Stornokosten, je nach Zeitpunkt
der Absage? Die ergeben ja eigentlich nur einen Sinn, wenn der
Vermieter sozusagen das Risiko, dass er nicht neu vermieten
kann, auf alle Stornierer umlegt, wenn er die Neuvermietung eh
abziehen muss ist es ja egal, wann storniert wird.

Die Stornoregelungen sollen für den Vermieter im Endeffekt
eine Art Absicherung sein, sprich je später der Gast storniert

  • desto geringer wird die Chance diesen Zeitraum wieder neu zu
    vermieten.

ja, das stimmt ja. Daher klingt es ja auch ganz logisch, dass die Stornokosten höher sind, je später man storniert (in vielen AGBs so). Aber wenn bei tatsächlicher Vermietung die Stornokosten entfallen, dann gibt es doch eigentlich für den Vermieter keinen Grund, die Stornokosten zu staffeln. Storniert der Gast früh und der Wirt kann trotzdem nicht neu vermieten, ist der Schaden für ihn genauso groß wie bei später Stornierung. Kann er neu vermieten bekommt er ja in beiden Fällen von dem alten Gast nichts. Die Kalkulation des Wirtes kann ja also auch nicht darauf beruhen, dass er bei früher Stornierung die Hälfte der Unterkünfte neu vermieten kann und der Schaden für ihn daher im Durchschnitt nur halb so hoch ist wie bei später Stornierung, wenn er vielleicht gar nichts neu vermieten kann.

Es ist ja vielleicht auch nicht so wichtig, aber irgendwie lässt mich das Problem nicht mehr los.

Viele Grüße

Bianca