Hallo,
nehmen wir einmal an, Person X hat kurzfristig (3 Tage vor Reiseantritt) eine Ferienwohnung für den Zeitraum von 3 Tagen gebucht und zu diesem Zweck dem Vermieter eine kurze Email geschrieben. Der Vermieter hat sich daraufhin telefonisch gemeldet und die Modalitäten zur Schlüsselübergabe und Bezahlung (bar, vor Ort bei Ankunft) mit dem Interessenten abgesprochen und dabei auf eine Hausverwaltung verwiesen, bei der sich der Interessent bei Ankunft im Urlaubsort melden möge.
Nun muß der Interessent aufgrund dringender persönlicher Umstände unvorhergesehen am Tag der Anreise die Ferienwohnung/Reise absagen. Am Telefon reagiert der Vermieter sehr patzig und kündigt an, eine Rechnung per Email zu schicken.
Ist der Interessent verpflichtet, irgendwas zu zahlen? Dazu noch folgende Informationen:
Es erfolgte keine schriftliche Buchungsbestätigung durch den Vermieter bzw. die Verwaltung. Auch AGBs sind auf beiden Internetseiten nicht einsehbar bzw nicht existent, so daß sich der Interessent nicht über mögliche Rücktrittsbedingungen hätte informieren können. Auch während des Telefonates mit dem Vermieter erfolgte hierzu keine Aufklärung.