Reiserücktritt - ohne Verweis auf AGB in Buchung

Hallo wer kann helfen?
Ich habe ein Zimmer in einer privaten Pension in Österreich per E-Mail gebucht. In der Buchungsbestätigung (Mail) und auf dem Internetauftritt der Pension, befindet sich kein Hinweis auf die AGB´s bzw.Hotelvertrags-
bedingungen. Ich wurde nur aufgefordert eine Anzahlung zu leisten. Was ich auch tat.
Aufgrund einer akuten Erkrankung konnte ich den Urlaub nicht antreten und teilt dies dem Vermieter 3 Tage vor Reiseantritt mit.
Daraufhin erhielt ich eine Antwort in der er mir lediglich gute Besserung wünschte. Nach Ablauf des Buchungszeitraums erhielt ich eine E-Mail in der mich der Vermieter auffordert 100% des Reisepreises zu überweisen und verweist auf die AGBH Östereich.
Ist dies rechtens?
Ich wäre bereit aufgrund seiner erhöhten Bemühungen ein Teil der Summe zu zahlen.
Wie soll ich mich verhalten
Ich bedanke mich für alle hilfreichen und rechtssicheren Hinweise.
LG schmöckerpeter

Hi,

also „rechtssichere“ Hinweise erteilen Anwälte gegen Gebühr. Aber nicht wir hier. Ein Reiserücktritt wegen Krankheit ist gegenüber einer Reiserücktrittsversicherung ein Grund weshalb sie Dir den Schaden ersetzt der Dir durch Stornierung entsteht. Es ist aber KEIN Grund gegenüber Deinem Vertragspartner (dem Hotel) ihn jetzt nicht zu bezahlen. Da hast Du wohl was verwechselt.

Das jetzt „plötzlich“ AGB ins Spiel kommen wird auch einen simplen Grund haben. Nämlich den dass vielleicht schon in der Buchung drauf verwiesen wurde. Ich gehe stark davon aus, dass in irgendeiner Email ganz unten am Ende steht „es gelten unsere AGB“. Dann hast Du sie per Buchung akzeptiert, denn es liegt an DIR diese anzufordern. Schau da nochmal nach.

Also so wie es für mich aussieht ist das Hotel im Recht.

Gruss
K