Reiserücktritt - Stornogebühren

Hallo,

in aller Kürze. Bei Reiserücktritt werden gerne einmal zwischen 20 und 40% des Reisepreises vom Veranstalter verlangt.
Im WWW finden sich hier sehr widersprüchliche Information. Hat jemand hier eine gute Quelle?

Wie verhält man sich bei Reiserücktritt hier richtig, wenn einem die Stornogebühren zu hoch vorkommen.

PCO

Hallo,

in aller Kürze. Bei Reiserücktritt werden gerne einmal
zwischen 20 und 40% des Reisepreises vom Veranstalter
verlangt.

Im WWW finden sich hier sehr widersprüchliche Information.
Hat jemand hier eine gute Quelle?

Ja. Hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

Das heißt, grundsätzlich besteht überhaupt kein Recht auf Storno des Vertrags. Natürlich kann man vertraglich vereinbaren, dass der Kunde gegen Zahlung von X% vom Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis entlassen wird.

Wie verhält man sich bei Reiserücktritt hier richtig, wenn
einem die Stornogebühren zu hoch vorkommen.

Man schließt mit dem Veranstalter keinen Vertrag.

Gruß

S.J.

Ja. Hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

Das heißt, grundsätzlich besteht überhaupt kein Recht auf
Storno des Vertrags.

und nun die ausnahme davon im reiserecht vor reiseantritt:

http://dejure.org/gesetze/BGB/651i.html

zur höhe der angemessenen entschädigung steht in § 651i II bgb wenig aufschlussreiches.
meist gibt es daher eine pauschale, die man im vertrag findet, § 651i III bgb

folgende staffelung wurde z.b. vom olg frankfurt (1982) akzeptiert:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn:
4%
29.–22. Tag vor Reisebeginn:
8%
21.–15. Tag vor Reisebeginn:
25%
14.–7. Tag vor Reisebeginn:
40%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn:
50%

das ag stuttgart:
75% zehn Tage vor Reisebeginn, bei einer Mehrbettkabine in einem Kreuzfahrtschiff sogar 100%

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