Reiserücktritt wegen Überschwemmung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem.
Zum Wandern habe ich mir eine Pension ausgesucht und eine Buchung getätigt.

Nun ist dort unwetterbeddingt der Tegernsee übergelaufen. D. h. die Orte rund um den See sind überschwemmt und ich denke dass die Schäden bis zum 22.6.2013 noch nicht in Ordnung gebracht wurden. Ausserdem befürchte ich, dass es durch den lang anhaltenden Regen im Süden in den Bergen wegen der Murändengefahr gefährlich sein kann.

Bei der Bestätigung der Pension wurden wir nicht auf bestimmte Gastaufnahmebedingungen hingewiesen. Diese ware von der Homepage der Pension auch nicht ersichtlich. Also ich habe keine Link gefunden. Bei der Bestätigung war auch kein Anhang dabei.

Nun habe ich den Urlaub storniert und die Pension weisst mich auf die Tegernseer Gastaufnahmebedingungen hin. Danach muss ich 80% der des Preises übernehmen, wenn das Zimmer nicht weiter vermittelt werden kann.

Rechtlich gesehen hätte ich doch auf der Hompage einen Hinweis haben müssen. Spätestens aber bei der Bestätigung hätten diese Bedingungen als Anhang oder Link dabei sein müssen.

Oder?

Ich habe jetzt nachträglich versucht diese Beingungen zu finden. Selbst auf der Touristen-Info Homepage sind diese Bedingungen nur schwer erreichbar und erkennbar.

Es gibt ledigleich einen Hinweis, dass man eine Reiserücktrittversicherung abschliessen soll. Das ist ja aber bei jeder Pauschalreisenbuchung dabei.

Muss ich diese trotzdem akzeptieren?

Hi,

es liegt in der Natur der Sache, dass bei einer Stornierung Kosten anfallen. Das diese nur bei nicht Weitervermittlung anfallen ist noch relativ human.

Es kommt auch darauf an wo Du gebucht hast. Auf der Internetseite der Pension oder der Tourist-Info? Unabhängig davon gelten nur die Bedingungen, die auf der Seite angegeben sind, auf der Du gebucht hast. Bei der Bestätigung müssen die Bedingungen nicht dabei sein.

Rein rechtlich bewegt sich das ganze auf dünnem Eis. Bei Buchung hättest Du, insofern keine Bedingungen angegeben wurden, vor Buchungsabschluss danach fragen müssen. Gerne kannst Du mir die Internetseite nennen, wo Du gebucht hast, dann schaue ich mir das mal genau an.

LG
Chris

Hallo Chris,

vielen Dank für deine Antwort. Ich bin viel undterwegs und habe schon viele Hotels gebucht. Und es war noch nie ein Problem, wenn ich rechtzeitig abgesagt habe. Das war ja auch meine Intention, damit es keine Probleme gibt. Es sind ja noch 2,5 Woch bis zu unserem Reisetermin 22.06.2013.

Ich bin wie folgt vorgegangen,

Zunächst habe ich auf der TouristInfo (http://www.tegernsee.com) mir die möglichen Hotels angeschaut. Dann habe ich mir folgendes rausgeskuckt und bin auf die Homepage des Hotels gegangen und habe mit der dort angegebenen E-Mail-Adresse diurekt gebucht.

www.gaestehaus-schlemmhof.de
[email protected]

Vielen Dank für deine Mühe.

Compfreak

Hallöchen,

also zuerst einmal, ist der Ärger erstmal nachvollziehbar, nun aber zum rechtlichen Standpunkt. Fakt ist, dass dir die Stelle an der du gebucht hast, die AGB´s hätten aushändigen müssen. Dazu sind die Buchungsstellen rechtl. verpflichtet. Das heißt, du hättest mit deiner Buchungsbest. diese AGB´s in Form von PDF oder sonst was erhalten müssen, oder zumindest einen Hinweis darauf, wo du diese finden kannst.

Eine Pauschalreisebuchung hat NICHT zwangsläufig eine Reiserücktritt inkl. Mir wäre es sogar neu, dass das von Veranstaltern angeboten wird. Es gibt einige Ferienhausanbieter die eine RRV schon im Endpreis einrechnen, aber das ist nicht der Normalfall.

Selbst wenn du jetzt eine Versicherung abgeschlossen hättest, würde diese in deinem Fall nicht greifen. Denn der Schaden der durch das Hochwasser entstanden ist, ist nicht an deinem Eigentum enstanden, sondern im Zielgebiet. Die RRV greift nur wenn Schaden bei dir entsteht. Heißt nichts anderes als du aus der Kiste nicht rauskommst, wenn das Hotel nicht von sich aus die Reise storniert weil es nicht zumutbar wäre.

Hoffe ich konnte helfen.

Die angesprochene „Wasserstandsanomalie“ (Naturgewalt) berechtigt Sie zu einem Reiserücktritt zumeist ohne Stornokosten (§651j BGB).

„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.“

Sie sollten den Reisevertrag „wegen höherer Gewalt“ schriftlich stornieren. Mustervorlagen dafür finden Sie im reiserechts-register . de

Hallo, vielen Dank für die Antwort.

Ich habe je noch nicht einmal über einen Reiseveranstalter gebucht. Meine Buchung ging formlos per privatem Email-Account direkt an die Pension und die Pension hat gleichlautend per Email geantwortet.

Ohne Hinweis auf die geltenden Gastaufnahmebedingungen!

Das Hotel habe ich mir nur über die TouristikInfo des Urlaubsgebietes ausgesucht und dann bin ich direkt auf dessen Homepage gegangen.

Mit freundlichen Grüssen

Compfreak

Hallo,

in Ihrem Fall ist wirklich ausschlaggebend, ob bei Buchung auf die AGB hingewiesen wurde bzw. dieser auf der Internetseite einsehbar sind (meist muss dann bei Buchung ein Häkchen bei " ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie" gesetzt werden).

Falls dies nicht der Fall ist, würde ich die Zahlung mit folgender Begründung verweigern:

Beim Abschluss eines Vertrages (Beherbergungs-, Vermittlungs-, Leistungsträgervertrag) werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsinhalt, wenn der Kunde bei Vertragsschluss vom Verwender ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird und die Möglichkeit hat, auch bei körperlicher Behinderung, in zumutbarer Weise Kenntnis von den AGB zu nehmen und der Kunde mit deren Geltung einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB).

Dann muss das Hotel nachweisen, das Sie bei Buchung auf die AGB hingewiesen wurden. Desweiteren müsste das Hotel seine Ansprüche rechtlich durchsetzen, wenn der Kunde nicht zahlen will (oder wurden schon Zahlungsdaten zur Abbuchung durchgegeben - dann sofort Einzugsermächtigung gegenüber dem Hotel widerrufen bzw. Geld zurückbuchen lassen, falls was abgebucht wird). Davor schrecken viele Hotels zurück (zuviel Aufwand und Kosten)

Ich hoffe das hilft.

Zum Wandern habe ich mir eine Pension ausgesucht und eine
Buchung getätigt.

Nun ist dort unwetterbeddingt der Tegernsee übergelaufen. D.
h. die Orte rund um den See sind überschwemmt und ich denke
dass die Schäden bis zum 22.6.2013 noch nicht in Ordnung
gebracht wurden. Ausserdem befürchte ich, dass es durch den
lang anhaltenden Regen im Süden in den Bergen wegen der
Murändengefahr gefährlich sein kann.

Bei der Bestätigung der Pension wurden wir nicht auf bestimmte
Gastaufnahmebedingungen hingewiesen. Diese ware von der
Homepage der Pension auch nicht ersichtlich. Also ich habe
keine Link gefunden. Bei der Bestätigung war auch kein Anhang
dabei.

Nun habe ich den Urlaub storniert und die Pension weisst mich
auf die Tegernseer Gastaufnahmebedingungen hin. Danach muss
ich 80% der des Preises übernehmen, wenn das Zimmer nicht
weiter vermittelt werden kann.

Rechtlich gesehen hätte ich doch auf der Hompage einen Hinweis
haben müssen. Spätestens aber bei der Bestätigung hätten diese
Bedingungen als Anhang oder Link dabei sein müssen.

Oder?

Ich habe jetzt nachträglich versucht diese Beingungen zu
finden. Selbst auf der Touristen-Info Homepage sind diese
Bedingungen nur schwer erreichbar und erkennbar.

Es gibt ledigleich einen Hinweis, dass man eine
Reiserücktrittversicherung abschliessen soll. Das ist ja aber
bei jeder Pauschalreisenbuchung dabei.

Muss ich diese trotzdem akzeptieren?

Hallo,
vielen dank für die Atwort. Ich habe ja noch nicht einmal über einen Reiseveranstalter gebucht sondern direkt mit meiner private Mail-Adresse direkt an die Pension. Also Formlos!. Die Bestätigung kam genauso formlos per Email ohne Hinweis auf geltende Gastaufnahmebedingungen zurück.

Meines Wissens muss doch die AGB zumindest auf der Homepage vorliegen oder es muss bei der Bestätigung mit einem Link darauf hingewiesen werden. Oder?

Vielen Dank noch mal für eine Antwort.

Compfreak

Ja, wie gesagt, hätte das Hotel oder die Pension auf die AGB´s und somit die gültigen Stornosätze hinweisen müssen.

Jetzt hilft nur noch anwaltlicher Rat.
Suchen Sie einen Anwalt mit „Schwerpunkt Reiserecht“.
Der hilft Ihnen am besten weiter.

Hallo Compfreak,

totaler Blödsinn. Da Du ja per Email gebucht hast und nicht über ein Buchungstool auf der Website, können sie gar nichts verlangen, insofern Du keine Anzahlung geleistet hast. Hast Du doch nicht, oder?

Solltest Du eine geleistet haben, dann sieht die Sache anders aus. Denn dann hättest Du davon ausgehen müssen, dass Deine Buchung bestimmten Bedingungen unterliegt, wie eben zum Beispiel die, dass kein kostenfreies Storno möglich ist.

LG
Chris

ja natürlich musst du das akzeptieren!!! Wer kurzfristig storniert hat hohe STornokosten.

Wasserüberflutzung und Wandern??? Der Hotellier muss ihre Gründe ( Hochwasser) nicht akzeptieren, da er diese nicht herbeigeführt hat.)

Was hat denn das Auswärtige Amt gesagt, haben Sie bei dem Amt nachgefragt, ob es unbegehbar oder gefährlich ist.

Welche bestimmten Gastaufnahmebedingungen meinen Sie,
die sind lt. BGB geregelt, unzwar für jeden Hotellier.

Es gibt keine bestimmten Gastaufnehmedingungen !!!
LT. Gesetz sind wir alle Gleich als Gast.

Es tut mir leid, aber Ihre Gründe, die Sie hier anführen aind haltlos.

Mit freundlichen Grüßen
Nonne213