Hallo zusammen!
Voilá eine rein hypothetische Frage:
Man möchte als Paar seinen Urlaub buchen. Selbiger ist geplant für Ende Mai.
Nun steht aber bei einem Ehepartner Anfang März eine Augen-OP an, die, wenn alles komplikationslos verläuft, bis Ende Mai lange „vergessen“ sein wird. Was … wenn aufgrund dieser OP und deren Auswirkungen letztlich Komplikationen im Heilungsverlauf die Reise unmöglich machen? Zahlt eine Reiserücktrittskostenversicherung in dem Fall, oder zieht selbige sich aus der Affaire mit dem Kommentar, daß die OP bei der Buchung der Reise ja bereits geplant war?
Parallel das I-Net nach Anworten durchflöhend grüßt
Kari