Hallo liebe User,
nehmen wir mal an eine Person hat eine Reise gebucht, mit einer Reiserücktrittsversicherung bei der Europäischen Reiserücktrittsversicherung AG. Nun ist der Person aufgrund einer chronischen Erkrankung die schon länger besteht, eine akute Situation passiert, die diese Person dazu bewegt den Job zu kündigen, weil es nicht mehr geht. (Und natürlich eine Krankschreibung bekommen hat vom Arzt, das man zurzeit Krank ist und den Job nicht ausführen kann) Sagen wir mal die Person hat eine Paranoide Psychose, und die folgen einer solchen Erkrankung sind gerade akut. Die Krankenkasse sagt, man kann nicht in Urlaub fliegen. Und die Wiederbestellung zum Arzt fällt auch in den Urlaubszeitraum. Man kann also nicht fliegen. Jetzt will die die Versicherung nicht zahlen, weil Psychische Grunde ausgeschlossen sind.
Jetzt eigentlich meine Frage: Was kann man da tun, kann man evtl. doch fliegen, was ja eigentlich ausgeschlossen ist? Ist die Klausel der Versicherung vor Gericht anfechtbar, in diesem fiktiv geschilderten Fall?
Würde mich mal interessieren, wie sehen die Rechtsbegabten das hier im Forum?!
Lohnt da der Weg zum Rechtsanwalt?
Danke für die Antworten!!!