Reiserücktrittskosten

Hallo,

wir haben einen Flug für Ende Mai nach Kreta gebucht. Da aber mein Vater seit kurzem wieder zuhause ist und an einer unheilbaren Krankheit leidet, stelle ich mir die Frage, ob ich, die über meine Kreditkarte gebuchte Reise, über Reiserücktrittsversicherung wieder bekomme. Es ist eine Frage der Zeit, wann mein Vater stirbt und ich möchte und ich kann dann nicht im Urlaub sein.

Hat jemand Erfahrungen ?? Was muß ich tun ?? Gibt es Tricks ??

vielen Dank im voraus

Gruß

J.

Hi,

Du brauchst keine Tricks anzuwenden, nur bestimmte Fristen zu beachten.

Die Rücktrittskostenversicherung bezahlt im Fall von „unerwarteteter schwerer Krankheit oder Tod des Reisenden oder dessen naher Angehöriger“.

Wenn Dein Vater jetzt schon im Krankenhaus liegt, kann von einer unerwarteten Krankheit nicht mehr die Rede sein. Ihr habt Euch also
eigentlich schon falsch verhalten weil Ihr die Versicherung bis jetzt nicht informiert habt.

Ein Vorteil ist, dass die Stornogebühren normalerweise bis 30 Tage vor Reiseantritt keinen Änderungen unterliegen. Ob man also 40 Tage oder 30 Tage vorher storniert, spielt kostenmäßig keine Rolle. Alternativ sind die Stornogebühren bei Nur-Flügen bei manchen Fluggesellschaften ab Buchung immer 100%. Dann wäre es auch wurscht.

So oder so, würde ich bei der Versicherung anrufen und die Situation schildern. Dazu brauchst Du die Info, wie hoch die Stornogebühren bei Eintritt der Krankheit waren und wie hoch sie jetzt sind. Die Versicherung wird sich dann mit Dir beraten ob eine Stornierung zum jetzigen Zeitpunkt angebracht ist (und bezahlt wird) oder ob man noch warten will.

Waren die Stornogebühren bei Eintritt der Krankheit niedriger als heute, wirst Du nur die anteiligen Gebühren erstattet bekommen…

bye
Rolf

Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung. Ich empfehle Dir dringend, die Bedingungen der Versicherung und des Fluganbieters genau zu studieren und Deine eigenen Schlüsse daraus zu ziehen.

Hallo,

das ist leider rechtlich kein Grund um die Reise abzusagen. Leider! So crass es klingt, nur im Falle eines Todesfalls greift die Versicherung. Aber du kannst dich an den Reiseveranstalter wenden und deine Lage schildern. Sind sie kulant und wollen dich als Kunden nicht verlieren, dann stonieren sie deine Reise kostenlos für dich. Oder du hast vielleicht eine geringe Stornogebühr.
Falls du eine zusätzliche Reiseversicherung abgeschlossen hast, musst du im Kleingedrucktem mal nachsehen, ob dieser Krankheitsfall in der Familie abgegolten ist.

Hallo,

das ist leider rechtlich kein Grund um die Reise abzusagen.
Leider! So crass es klingt, nur im Falle eines Todesfalls
greift die Versicherung.

ads ist nicht richtig, wie Rolf auch schon rd. drei Stunden vor Deinem Artikel richtig schrieb. Wenn Du ihm nicht glaubst, hilft ein Blick in die Versicherungsbedigungen. Z.B.:
http://www.allianz-assistance.de/content/22/de/hilfe…

Gruß
Christian

Hallo,

das ist leider rechtlich kein Grund um die Reise abzusagen.
Leider! So crass es klingt, nur im Falle eines Todesfalls
greift die Versicherung.

Das ist, bezogen auf die in Deutschland üblichen Rücktrittskostenversicherungen, falsch.
http://www.allianz-assistance.de/content/44/de/hilfe…

bye
Rolf

Mist, Du warst schneller :smile:

Was denn nun?
Hallo,

So crass es klingt, nur im Falle eines Todesfalls
greift die Versicherung
.

Falls du eine zusätzliche Reiseversicherung abgeschlossen
hast, musst du im Kleingedrucktem mal nachsehen, ob dieser
Krankheitsfall
in der Familie abgegolten ist.

Kannst Du uns mal darlegen, was genau Du nun meinst? Die Aussagen stehen doch im krassen Gegensatz zueinander.

Gruß

S.J.

Hi,

kleine Ergänzung: In Zeiten des Internets habe ich es mir abgewöhnt bei Versicherungen „anzurufen“. Man landet oft bei irgendeiner Servicezentrale die einem sagen „Kein Problem“ und dann kommt der Sachbearbeiter und sagt „Neee…so geht das aber nicht“. Dann steht Aussage gegen Aussage. So geschehen bei mir mit einer Versicherung. Ich blieb dann auf knapp 200 EUR sitzen.

Ich würde einfach den Fall schriftlich (per Email) schildern und um Erstattung der Kosten bitten. Dann kommen die schon zurück und sagen Dir ob sie erstatten müssen oder nicht.

Nebenbei bemerkt an den OP und auch in Ergänzung zu Neuner: Per Unterschrift unter den Kartenantrag bestätigt man dass man die Bedingungen der Versicherung(en) die auf der Karte sind gelesen und verstanden hat und man sie akzeptiert. Also sollte man wissen was drin steht. „Sowas liest doch keiner“ ist immer ein sehr schlechtes Argument wenn man irgendwo unterschrieben hat und sich die Gegenseite darauf beruft…

Gruss
K

Hi Kasi,

bei der ELVIA gibt es eine extra Stornoberatungs-Hotline. Die sind sehr zuverlässig, auch bei telefonischen Auskünften. Aber im Grundsatz hast Du natürlich Recht.

bye
Rolf

Hi Rolf,

ich habe da ein natürliches Unvertrauen… aber wieder was gelernt. Danke.

Gruss
K