Reiserücktrittskosten nach Trennung - wer zahlt?

Hallo,

im Archiv habe ich leider nichts passendes gefunden… daher meine Frage:

Herr A und Frau B sind ein Paar in nicht häuslicher Gemeinschaft und haben eine Flugreise gebucht. Die Buchung wurde von Herrn A vorgenommen, Frau B ist als zweite Person eingetragen.

Trotz gemeinsamer langfristiger Zukunftspläne trennt sich Frau B plötzlich von Herrn A.
Mit der Trennung ist Herr A nicht einverstanden, sie geht ausschließlich von Frau B aus.

Da Herr A die Reise nicht alleine antreten möchte steht eine Stornierung an, die Rücktrittskosten im oberen dreistelligen Bereich zur Folge hat. Herr A sieht nicht ein, dass er für die Rücktrittskosten aufkommen soll, da er die Reise zusammen mit Frau A nach wie vor antreten würde.
Frau B ist von sich aus zu keiner Übernahme der Rücktrittskosten bereit.
Auch 50% der Kosten will Frau B nicht zahlen.

Kann Herr A die Übernahme der Rücktrittskosten in gesamter Höhe durch Frau B im schlimmsten Fall einklagen oder kann Frau B zur Zahlung von zumindest 50% der Rücktrittskosten gezwungen werden?

Würde mich freuen wenn jemand helfen kann bzw. entsprechende Urteile kennt!

Vielen Dank vorab und viele Grüße
Achim

Da der Herr A mit der Frau B nicht in einer Ehelichen Gemeinschaft bestanden hat, und die Reise auf seinen Namen gebucht war, muss er leider die kompletten Rücktrittskosten selber tragen. Sorry

Hallo,

Frau B ist in der Buchung als Reiseteilnehmer aufgeführt. Somit müsste doch zumindest die Hälfte der Kosten von Frau B übernommen werden.

Mein „Rechtsempfinden“ sieht das zumindest so…?!

Gruß
Achim

das interessiert keinen (so gesagt), sie können jedermann als begleitung bei der buchung eintragen lassen. Wie schon gesagt da die beiden nur als Partner waren (keine Eheleute)gibt es keinen anderen ausweg, außer mit Frau B darüber zu reden, dass sie wenigstens was dazu gibt.

es bestand ja nicht mal eine häusliche Gemeinschaft. Da ist nichts rauszuholen. Ich würde einfach die Reise antretten und jemand anders mitnehmen, sie hats einfach nicht verdient :wink:

Dass Sie es nicht verdient hat mag sein…
Aber mein Unverständnis bleibt…

Danke Dir trotzdem!

Hallo, was war denn vereinbart? Und läßt sich das ggf. belegen?

Bommel