Hallo,
im Archiv habe ich leider nichts passendes gefunden… daher meine Frage:
Herr A und Frau B sind ein Paar in nicht häuslicher Gemeinschaft und haben eine Flugreise gebucht. Die Buchung wurde von Herrn A vorgenommen, Frau B ist als zweite Person eingetragen.
Trotz gemeinsamer langfristiger Zukunftspläne trennt sich Frau B plötzlich von Herrn A.
Mit der Trennung ist Herr A nicht einverstanden, sie geht ausschließlich von Frau B aus.
Da Herr A die Reise nicht alleine antreten möchte steht eine Stornierung an, die Rücktrittskosten im oberen dreistelligen Bereich zur Folge hat. Herr A sieht nicht ein, dass er für die Rücktrittskosten aufkommen soll, da er die Reise zusammen mit Frau A nach wie vor antreten würde.
Frau B ist von sich aus zu keiner Übernahme der Rücktrittskosten bereit.
Auch 50% der Kosten will Frau B nicht zahlen.
Kann Herr A die Übernahme der Rücktrittskosten in gesamter Höhe durch Frau B im schlimmsten Fall einklagen oder kann Frau B zur Zahlung von zumindest 50% der Rücktrittskosten gezwungen werden?
Würde mich freuen wenn jemand helfen kann bzw. entsprechende Urteile kennt!
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Achim
