Reiserücktrittskosten

Hallo,

Szenario:
Reise ist gebucht. Eine Woche vor Antritt meint der Chef: „Sie können nicht in Urlaub, weil zuviele Kollegen krank sind und wir Sie hier brauchen“.

Gehe ich recht in der Annahme, dass für die Rücktrittskosten nunmehr die Firma aufkommen muss (die Versicherung wirds wohl kaum bezahlen)?

Gruss, Niels

Wenn der Chef dir ne plausible Entschuldigung für die Versicherung schreibt, wird diese eintreten.

Genaueres steht in den Vers.-Bedingungen, die du mit den Unterlagen erhalten hast.

gruss
winkel

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Hallo,

und was ist, wenn ich bis jetzt noch gar keine Versicherung habe?

Gruss, Niels

Dann kann die auch nicht zahlen!!!

Hi Witzbold,

Da du Internet hast, google doch einfach mal und les dir bei irgendeiner Versicherung die Vertragsbedingungen durch!

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Hi,

wenn der Urlaub vorher genehmigt war, muss die Firma blechen, egal was Du für eine Versicherung hast.

Gruß,
Micha

Danke
Hallo,

im Moment hab ich noch gar keine Versicherung. Wollte nur wissen, ob ich panisch eine abschließen soll.

Gruss, Niels

hi

Szenario:
Reise ist gebucht. Eine Woche vor Antritt meint der Chef: „Sie
können nicht in Urlaub, weil zuviele Kollegen krank sind und
wir Sie hier brauchen“.

Die Firma muss für Deine(!) Stornogebühren aufkommen bzw. den Reisepreis zahlen. Falls Du mit anderen zusammen fahren wolltest - die müssen dann ohne Dich auskommen.

Gruss
Thomas

Anschlußfrage
Hallöchen,

Die Firma muss für Deine(!) Stornogebühren aufkommen bzw. den
Reisepreis zahlen. Falls Du mit anderen zusammen fahren
wolltest - die müssen dann ohne Dich auskommen.

aber was, wenn es sich bei der Reise um eine Hochzeitsreise handelte, oder besser noch: Reise zur Hochzeit?

Dann macht die Reise allein irgendwie auch keinen Sinn mehr. Mal abgesehen davon, daß man in einer Firma, die einen von der Hochzeit abhalten will (auch wenn sie es damit nur gut meint), nicht wirklich arbeiten sollte.

Gruß
Christian

Hi,

aber was, wenn es sich bei der Reise um eine Hochzeitsreise
handelte, oder besser noch: Reise zur Hochzeit?

Das ist eine gute Frage, bei der ich nicht in der Lage bin, sie qualifiziert zu beantworten. Ich schreibe mal, was ich denke:

Ich gehe davon aus , dass der Arbeitgeber weiß, wofür der Urlaub gedacht ist. Dann würde der „normale“ Arbeitgeber eine solche Reise auch nicht „verbieten“. Kurzfristig darf Urlaub sowieso nicht mehr gestrichen werden bzw. eine bereits angetretene Urlaubsreise bzw. Urlaubszeit darf man auch durchziehen.

Wenn er es doch tut, dann könnte es meiner Meinung nach eine „besondere Härte“ für den Arbeitnehmer darstellen. Ich glaube nicht, dass ein solcher Urlaub, der ja auf „wichtigen persönlichen Gründen basiert“ einfach gestrichen werden kann.

Dann macht die Reise allein irgendwie auch keinen Sinn mehr.
Mal abgesehen davon, daß man in einer Firma, die einen von der
Hochzeit abhalten will (auch wenn sie es damit nur gut meint),
nicht wirklich arbeiten sollte.

Sehe ich genauso!

Gruss
Thomas