Reiserücktrittsversicherung

Meine Schwester will mit ihrer Brieffreundin nach Mallorca fliegen. Beide wollen von verschiedenen Flughäfen abfliegen und sich dort treffen, wollen im Hotel EIN DOPPELZIMMER buchen. Da diese Freundin sehr oft krank ist, wollen beide natürlich auch eine Reiserücktrittsversicherung buchen. Also: die Freundin wird krank, kann wegen Krankheit nicht fliegen. Klar, da will meine Schwester nicht alleine fliegen. Wie sieht das aus? Kann sie dann auch zu Hause bleiben, weil quasi der Reisepartner nicht kann? Oder muß sie dann fliegen und bekommt im Doppelzimmer eine Fremde Person evtl. mit aufs Zimmer? Aus normalen Reiserücktrittsversicherungsunterlagen ist so ein Fall nämlich nicht ersichtlich und im Reisebüro wußte man auch nicht so richtig Bescheid. Enni

Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass bei der RRV Personen, die zusammen gebucht haben, auch gemeinsam versichert sind. Das heißt, wenn eine Person, mit der du eine gemeinsamen Reise gebucht hast, die Reise aus versicherungsrelevanten Gründen nicht antreten kann, brauchst du auch nicht zu fahren. Wichtig ist, dass ihr einen gemeinsamen Reisevertrag abschließt (also gemeinsam bucht).

Wünsche einen schönen Urlaub!