Wann spricht mann von einer unerwarteten schweren Krankheit? Würde eine Grippe mit verordneter Bettruhe oder auch Durchfall ein Grund sein, um von einer gebuchten Reise vor Reiseantritt zurück zu treten?
Was gibt es noch für Beispiele, bei der ich reise unfähig bin?
Hallo,
pauschal kann man dies meist nicht beantworten. In der Regel stehen in den Versicherungsbedingungen eingeschlossene, bzw. ausgeschlossene Krankheiten mit dabei. Grundsätzlich sollte eine schwere Grippe jedoch reichen. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass ein Arzt die Reiseunfähigkeit bescheinigt.
Viele Grüße
Hi,
in der Regel steht die Krankheit die man haben „muss“ eben NICHT in den AVB, sondern es wird wirklich nur von einer „unerwarteten und schweren Erkrankung“ gesprochen. Damit haben die Versicherungen auch genug Spielraum um abzulehnen, denn wuerden sie reinschreiben „wir erstatten bei Knochenbruechen, grippalen Infekten und Herzinfarkt“ muessten sie ja schon bei den kleinsten Anzeichen dieser Krankheiten leisten.
Eine Grippe (Influenza) ist immer ein Grund von der Reise zurueckzutreten. Ein grippaler Infekt (landlaeufig leider auch als Grippe bezeichnet aber wesentlich schwaecher) muss nicht unbedingt ein triftiger Grund sein. Ein heftiger Durchfall als Reaktion auf eine Infektion mit Noro-Viren ist auch so ein Grund, nicht jedoch der Schweinebraten bei Oma der am naechsten Tag noch Aerger macht.
Letztlich kommt alles darauf an was im Attest vom Arzt steht. Denn wenn Du eine Reise aufgrund einer Krankheit nicht antreten kannst dann will die Versicherung eh das Attest vom Arzt sehen. Du rufst da nicht einfach an und sagst „Och, ich fuehle mich nicht gut, erstattet mir mal die Reise“. Versicherungen haben auch nichts zu verschenken. Siehe B 4.2 der u.g. AVB
Hier mal die AVB eines renomierten deutschen Anbieters. Siehe B 2.1 (Seite 2 oben rechts) https://secure.hmrv.de/rda-web/servlet/DokumentAdapt…
Gruss
K