Zu diesem speziellen Risiko des Reiserücktritts kann ich nichts Verbindliches sagen. Es gibt nur ganz wenige Anbieter überhaupt auf dem dt. Markt.
Regelmäig sind nur Krankheiten und Todesfälle angesichert. Konferenzausfall ist m.W. überhaupt nicht
versicherbar. Warum auch? Das ist ein Risiko des gewerbl. Lebens und muss nicht von der Allgemeinheit getragen werden. Abdeckung kann nur dann erfolgen,
wenn Du intensiv alle Bedingungen studierst.
Hallo André,
bin zwar kein augemachter Spezialist der Reiserücktrittsversicherung, aber es ist soweit klar, dass der Versicherungsfall nur dann eintritt, wenn ein versichertes Ereignis eingetreten ist.
Die ist - so denke ich ich deinem Falle - hier nicht gegeben. Erfahrungsgem. sind das „Krankheit“, „Tod“ und solche Dinge. Und auch die Krankheit muss ein bestimmtes Niveau haben. Da die Bedingungen (die kannst Du Dir im Reisebüro geben lassen) dort nicht sonderlich groß sind, ist das versicherte Ereignis auch schnell gefunden.
LG
Ingo
Hallo André!
Leider kann ich Dir keine genaue Aussage dazu machen, denn dazu müsste ich das Bedingungswerk der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung kennen.
Aus dem Bauch heraus tendiere ich eher dazu, dass das nicht mit eingeschlossen ist. In der Regel sind schwere, plötzlich auftretende Erkrankungen, überraschende Arbeitslosigkeit oder Antritt einer neuen Stelle, sowie Tod eines sehr nahen Angehörigen versichert. Für Deinen Rücktritt würde ich eher nein sagen. Mein Vorschlag deshalb: rufe bei der Fluggesellschaft an und frage nach, dann hast Du eine genaue Aussage.
Liebe Grüße
Sabine