die Rücktrittskostenversicherung greift bei unerwarteter schwerer Erkrankung des Reiseteilnehmers oder dessen naher Angehöriger, bei „Schaden am Eigentum“ wie z.B. Wasserrohrbruch oder Feuer und bei Verlust des Arbeitsplatzes (bei einigen Versicherungen). Die Absage einer Konferenz gehört nicht dazu.