Reiserücktrittsversicherung - erst Krankheit, dann Todesfall

Hallo zusammen!

Folgender Fall:

Ich hatte für Mitte August eine Reise gebucht. Da bei meinem Großvater Ende Juli aber eine plötzliche, ernsthafte Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintrat, habe ich die Reise storniert und den Schadensfall der Versicherung gemeldet (Reiserücktrittsversicherung war abgeschlossen). Die Versicherung hat mir ein Formular zukommen lassen, welches aber auf meine Person ausgelegt ist und nicht auf meinen Großvater. Es ging dabei unter anderem um die Art der Krankheit, wann zum ersten Mal aufgetreten und die Reisefähigkeit. Bei Nachfrage von meiner Person bei der Versicherungshotline, wurde mir gesagt, dass es sich um standardisierte Formulare handele und es auch ein aufgesetztes Schreiben des Arztes wohl ausreichen würde.
Der behandelnde Hausarzt (keine stationäre Behandlung im Krankenhaus!) hat sich jedenfalls geweigert dieses Formular auszufüllen und hat gesagt, dass er der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Laut der Versicherung habe ich den Arzt aber von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Erste Frage: Darf ich als Enkelkind, den behandelnden Arzt meines Großvaters von seiner Schweigepflicht entbinden? Bin ich dazu überhaupt befugt?
Der Arzt hat dann nur ein Schreiben aufgesetzt, dass der Patient (namentlich, Geburtsdatum etc.) schwer erkrankt ist und im Sterben liegt.
Das habe ich der Versicherung zugeschickt. Nach drei Wochen Wartezeit ohne jegliche Rückmeldung habe ich dort angerufen, um zu erfahren, dass der Fall noch gar nicht bearbeitet wurde. Einen Tag später kam dann die E-Mail, dass das ärztliche Schreiben nicht ausreichen würde und das angehängte Formular auszufüllen ist - jenes, welches der Arzt sich geweigert hat, auszufüllen.
Da mein Großvater mittlerweile verstorben war, habe ich auf die Mail geantwortet und der Versicherung mitgeteilt, dass ich Ihnen die Sterbeurkunde zusenden werde und ich davon ausgehe, dass diese auf jeden Fall ausreichen wird. Wenn dem nicht so sei, solle man mir dies bitte innerhalb einer Woche mitteilen.
Da ich keine Rückmeldung bekam, habe ich die Sterbeurkunde zugeschickt.
Daraufhin habe ich wieder dort angerufen und erfahren, dass die Sterbeurkunde nicht ausreicht und weiterhin das Formular auszufüllen ist, weil ich wegen Krankheit und nicht wegen einem Todesfalls storniert habe. In meinen Augen ein unmenschlicher Vorgang!
Und der Arzt sagt auch weiterhin, dass er dieses Formular, welches auf mich ausgelegt ist, nicht ausfüllen kann und wird.

Wie habe ich zu verfahren? Soll ich mir rechtliche Unterstützung holen? Bin ich überhaupt im Recht? Ich finde es ein Unding. Aber das ist nur mein humanes Empfinden. Die rechtliche Seite ist mir nicht bekannt.

Weitere Infos:

  • Unterlagen sind meinerseits grundsätzlich per Einschreiben rausgegangen.
  • Telefonate mit der Hotline verliefen grundsätzlich so, dass man jemanden am Telefon hatte, der Äußerungen getroffen hat, aber auch gleichzeitig gesagt hat, er sei im Schadensfall nicht drin. Allerdings war auch eine Weiterleitung an die entsprechenden Personen nie möglich.
  • eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht

Vielen Dank im voraus für jegliche, hilfreiche Antwort!

Ich habe einmal div. Schadensabteilungen von Reiserücktrittversicherern angerufen, mit denen wir zusammen arbeiten. Folgende einheitliche Aussage erhielt ich dort:

1.)
Sie haben bisher keinen Fehler in Ihrer Anspruchsstellung gemacht.
2.)
Es ist richtig, das eine Schweigepflichtentbindung entweder durch den Patienten selber oder ( sofern dazu nicht in der Lage ) über seinen Ehepartner oder einem Vormund gestellt werden kann.
3.)
Alle Versicherer hätten jedoch spätestens beim Eingang
der Sterbeurkunde schon allein aus Piätätsgründen auf
weitere Unterlagen verzichtet.
4.)
Ja, ich würde an Ihrer Stelle jetzt auch rechtlichen Beistand anfordern.

Jetzt habe ich noch eine persönliche Bitte !!!
Wir haben z. Zt. eine Umfrage zum Thema Schadensregulierung laufen. Wären Sie wohl so nett und teilen mir einmal den Versicherer mit und kopieren Ihren Text in das Anfragefeld. ( Ich möchte das nicht ohne Ihre Zustimmung machen )

http://www.secure-travel.de/reiseversicherung-servic…

Volker Drescher
( weitere pers. Daten oben im Impressum )

Guten Tag,

es freut mich, dass Sie mich als Experte gewählt haben.
Hierzu meine Erklärung :

Wenn Ihr Großvater bereits bei der Buchung der Reise schwer erkrank war, ist das eine Vorerkrankung, die bei uns nicht mitversichert wäre. Ansonsten verstehe ich das Verhalten der Versicherung nicht. Klar hätte Ihr Großvater eine Ärztliche Bescheinigung vom Arzt oder Krankenhaus sich besorgen müssen, und ob es während der Krankheit erforderlich wäre, dass Sie vor Ort sein müsszen.
Ich hoffe Ihnen etwas geholfen zu haben.
Auf jeden Fall nicht nachgeben, u. zur Not auch Rechtsberatung einholen.

Gruß
TMG Reiseagentur & Reiseversicherung
Ralf Ripke

www.top-lastminute.eu
www.reiseruecktritt24.de

Hallo Herr Drescher,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Bzgl. der Schweigepflichtentbindung aber nochmal die Frage (sofern Sie sie beantworten können): gelte ich als Enkelkind rein rechtlich als Vormund? Mein Großvater war bereits verwittwet. Da er nun gestorben ist, darf wirklich ICH den Arzt entbinden? Das bezweifel ich ganz klar! Ich verstehe auch nicht, was es die Versicherung angeht, an welcher Krankheit mein Großvater gestorben ist. Er ist verstorben, dass sollte doch Schicksalsschlag genug sein. Ich habe das Gefühl, man will sich lediglich mit allen Mitteln vor der Zahlung drücken. Auch das Formular, welches mir zugeschickt wurde, ist eine einzige Frechheit. Die Fragestellung bezieht sich auf meine Person als Patient und nicht auf auf meinen Großvater. Man kann es nur mit viel Fantasie entsprechend ausfüllen. Desweiteren sind die Fragen offensichtlich so gestellt, dass man immer einen Grund findet, warum man eben nicht zahlen muss.

Die Sterbeurkunde wurde mit der Begründung dankend abgelehnt, das der Grund für meine damalige Stornierung nicht der Todesfall war, sondern eine schwere Erkrankung. Das mittlerweile ein Todesfall eingetreten ist, ist der Versicherung absolut egal! Das ist die Aussage der Mitarbeiter über die Telefonische Hotline.

Bzgl. Ihrer Umfrage habe ich bereits nach Ihrer Mail vom 06.09. in Ihrer Maske den Ablauf geschildert, da ich damals auch über Ihre Seite die Versicherung abgeschlossen habe. Ich hoffe, dass das ausreicht. Ansonsten kann ich, sofern der Fall irgendwann geklärt wird, gerne noch einmal mein Feedback abgeben.

Vielen Dank für Ihre Hilfe & Unterstützung!

MfG