Reiserücktrittsversicherung greift nicht Visum

Ich grüße euch,

ich habe meiner cousine ein flugticket von manila nach deutschland gekauft, weil wir sie schon immer zu besuch bei uns in deutschland einladen wollten und der 18. geburtstag meiner schwester ein schöner zeitpunkt war.

beim antrag auf ein visum für sie machten die dortigen behörden ein gültiges flugticket zur bedingung für die ausstellung. also buchte ich eins inklusive reiserücktrittsversicherung, falls sie es doch nicht bekommen sollte.

es kam wie es kommen musste und amselben tag vom abflug bekam sie eine ablehnung - kein visum.

ich stornierte den flug sofort bei meinem veranstalter und der meldete sich einige tage später bei mir und sendete anbei ein formular für die stornoerstattung welche sich in höhe des flugtickets befinden.

so weit so gut. aber er machte mich gleichzeitig aufmerksam darauf, das ein verwehrtes visum kein grund sein und die versicherung nicht packen würde.

na super…wofür hab ich die versicherung denn bitte abgeschlossen? es geht um viel geld, um sehr viel für mich, da ich noch azubi bin. was soll ich nur tun? im formular stehen als gründe „krankheit“ oder „unfall“.

ich hoffe auf eure hilfe und verständnis

mit freundlichen grüßen

Hallo,

so weit so gut. aber er machte mich gleichzeitig aufmerksam
darauf, das ein verwehrtes visum kein grund sein und die
versicherung nicht packen würde.

na super…wofür hab ich die versicherung denn bitte
abgeschlossen? es geht um viel geld, um sehr viel für mich, da
ich noch azubi bin. was soll ich nur tun? im formular stehen
als gründe „krankheit“ oder „unfall“.

um es auf den Punkt zu bringen: Es wurde schlichtweg eine falsche Versicherung abgeschlossen. Das Risiko „verwehrtes Visum“ ist nicht versichert, also zahlt die Versicherung in diesem Fall, völlig zu Recht, auch nicht.

Auch wenn es im Nachhinein wenig tröstlich ist, aber man sollte schon wissen, gegen welche Risiken man sich versichert.

Gruß

S.J.

Hi,

In Deutschland ist es üblich dass Du bei Abschluss einer Versicherung unterschreibst dass Du die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen (umgangssprachlich „das Kleingedruckte“) gelesen und verstanden hast und diesen zustimmst. Somit hättest Du wissen müssen was versichert ist und was nicht. „Das liest doch eh keiner“ ist immer ein schlechtes Argument wenn Du etwas unterschreibst ohne den Inhalt zu kennen…

http://de.wikipedia.org/wiki/Reiser%C3%BCcktrittskos…