Reiserücktrittsversicherung Krankheit Todesfall

Hallo zusammen!

Folgender Fall:

Für Mitte August wurde eine Reise gebucht. Da bei dem Großvater Ende Juli aber eine plötzliche, ernsthafte Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintrat, hat man die Reise storniert und den Schadensfall der Versicherung gemeldet (Reiserücktrittsversicherung war abgeschlossen). Die Versicherung hat ein Formular zugesendet, welches aber auf die versicherte Person ausgelegt ist und nicht auf mseinen Großvater. Es ging dabei unter anderem um die Art der Krankheit, wann zum ersten Mal aufgetreten und die Reisefähigkeit zum Buchungsdatum. Bei Nachfrage bei der Versicherungshotline, wurde gesagt, dass es sich um standardisierte Formulare handele und es auch ein aufgesetztes Schreiben des Arztes wohl ausreichen würde.
Der behandelnde Hausarzt (keine stationäre Behandlung im Krankenhaus!) hat sich jedenfalls geweigert dieses Formular auszufüllen und hat gesagt, dass er der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Laut der Versicherung hat der Versicherte den Arzt aber von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Erste Frage: Darf man als Enkelkind, den behandelnden Arzt seines Großvaters von seiner Schweigepflicht entbinden? Ist man dazu als Enkelkind überhaupt befugt?
Der Arzt hat dann nur ein Schreiben aufgesetzt, dass der Patient (namentlich, Geburtsdatum etc.) schwer erkrankt ist und im Sterben liegt.
Das wurde der Versicherung zugeschickt. Nach drei Wochen Wartezeit ohne jegliche Rückmeldung hat man dort angerufen, um zu erfahren, dass der Fall noch gar nicht bearbeitet wurde. Einen Tag später bekam man dann eine E-Mail, dass das ärztliche Schreiben nicht ausreichen würde und das angehängte Formular auszufüllen ist - jenes, welches der Arzt sich geweigert hat, auszufüllen.
Da der Großvater mittlerweile verstorben war, hat man auf die Mail geantwortet und der Versicherung mitgeteilt, dass man Ihnen die Sterbeurkunde zusenden werde und davon ausgeht, dass diese auf jeden Fall ausreichen wird. Wenn dem nicht so sei, solle man es dem Versicherten bitte innerhalb einer Woche mitteilen.
Da man keine Rückmeldung bekam, hat man die Sterbeurkunde zugeschickt.
Daraufhin wieder dort angerufen und erfahren, dass die Sterbeurkunde nicht ausreicht und weiterhin das Formular auszufüllen ist, da wegen Krankheit und nicht wegen einem Todesfalls storniert wurde. Ein unmenschlicher Vorgang!
Und der Arzt sagt auch weiterhin, dass er dieses Formular, welches auf den Versicherten ausgelegt ist, nicht ausfüllen kann und wird.

Wie ist zu verfahren? Soll man sich rechtliche Unterstützung holen? Ist man überhaupt im Recht?

Weitere Infos:

  • Unterlagen sind grundsätzlich per Einschreiben rausgegangen.
  • Telefonate mit der Hotline verliefen grundsätzlich so, dass man jemanden am Telefon hatte, der Äußerungen getroffen hat, aber auch gleichzeitig gesagt hat, er sei im Schadensfall nicht drin. Allerdings war auch eine Weiterleitung an die entsprechenden Personen nie möglich.
  • eine Rechtsschutzversicherung existiert nicht

Vielen Dank im voraus für jegliche, hilfreiche Antwort!

Hi,

auf dem Formular ist normalerweise eine Schweigepflichtentbindung drauf. Die hätte der Großvater unterschreiben können, so lange er „nur“ krank war. Ansonsten wäre zu klären in wie weit ein naher Verwandter diese Schweigepflichtentbindung nach dem Tode des Großvaters unterschreiben darf.

Warum die Versicherung nun aber die Sterbeurkunde nicht gelten lässt, ist sonderbar. Welche Versicherung ist das denn? Elvia/Mondial, Europäische?

bye
Rolf

Hi Rolf!

Also: Auf dem Formular steht nur drauf, dass man den behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden hat.

Die Ärztekammer NRW sagt aber eindeutig laut Beschluss vom 23.02.2010:
„Die ärztliche SChweigepflicht gilt grundsätzlich über den Tod hinaus. Sie darf lediglich im vermuteten Einverständnis des verstorbenen Patienten gebrochen werden. Nur der behandelnde Arzt kann entscheiden, ob seine Schweigepflicht zu wahren ist oder nicht. Diese für den allgemeinen Zivilprozess entwickelten Grundsätze gelten auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren“ BAG, Beschl. v. 23.02.2010 - 9 AZN 876/09

Laut Aussage der Versicherung, kann auch der Enkelsohn den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden und alles andere wäre schwachsinn, da die Versicherung seit 30 Jahren so handelt.

Nehmen wir aber mal an, dass der Großvater seit 10 Jahren an einer Krankheit leidet, die tödlich sein kann. Hat der Versicherungsnehmer dann grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung der Versicherung?

Hi,

eigentlich kenne ich dieses Verhalten nur von schlechten Versicherungen oder Versicherungen die irgend einen Grund haben, an der Version des Versicherten zu zweifeln. Die stellen sich dann gerne mal quer und schauen, was da noch so an Unterlagen beigebracht wird.

Daher meine Frage nach der Versicherung, die Du geflissentlich ignoriert hast.

bye
Rolf

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man die Versicherung hier nennen darf!?

Handelt sich um die E u r o p e - A s s i s t a n c e mit Sitz in München.

Sorry. E u r o p heißt es…

Hm, ich bin seit 25 Jahren in der Reisebranche aber als Reiseversicherung ist mir der Laden bisher nicht untergekommen. Muß aber nichts heißen.

Ich würde den Sachbearbeiter nochmal anrufen und ihn freundlich fragen, wie Du denn nun an eine Schweigepflichtentbindung rankommen sollst, da der Betreffende doch verstorben ist. Und wenn der Sachbearbeiter meint, das könntest Du oder ein anderer Verwandter, dann lässt Du ihn halt den Arzt anrufen. Bitte ihn einfach darum, in der Sache mit dem Arzt zu sprechen da „du nicht weiterkommst“.

Hast Du ein Reisebüro das sich darum kümmern kann? Als neutrale Vermittler mit Sachkenntnis kommen die oft weiter.

bye
Rolf

sorry, das ist hier im Rechtsbrett eigentlich o.T. Aber ich versuche Dir lieber pragmatisch zu helfen als mit Paragraphen zu kommen.

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