Hallo zusammen!
Folgender Fall:
Für Mitte August wurde eine Reise gebucht. Da bei dem Großvater Ende Juli aber eine plötzliche, ernsthafte Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintrat, hat man die Reise storniert und den Schadensfall der Versicherung gemeldet (Reiserücktrittsversicherung war abgeschlossen). Die Versicherung hat ein Formular zugesendet, welches aber auf die versicherte Person ausgelegt ist und nicht auf mseinen Großvater. Es ging dabei unter anderem um die Art der Krankheit, wann zum ersten Mal aufgetreten und die Reisefähigkeit zum Buchungsdatum. Bei Nachfrage bei der Versicherungshotline, wurde gesagt, dass es sich um standardisierte Formulare handele und es auch ein aufgesetztes Schreiben des Arztes wohl ausreichen würde.
Der behandelnde Hausarzt (keine stationäre Behandlung im Krankenhaus!) hat sich jedenfalls geweigert dieses Formular auszufüllen und hat gesagt, dass er der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Laut der Versicherung hat der Versicherte den Arzt aber von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Erste Frage: Darf man als Enkelkind, den behandelnden Arzt seines Großvaters von seiner Schweigepflicht entbinden? Ist man dazu als Enkelkind überhaupt befugt?
Der Arzt hat dann nur ein Schreiben aufgesetzt, dass der Patient (namentlich, Geburtsdatum etc.) schwer erkrankt ist und im Sterben liegt.
Das wurde der Versicherung zugeschickt. Nach drei Wochen Wartezeit ohne jegliche Rückmeldung hat man dort angerufen, um zu erfahren, dass der Fall noch gar nicht bearbeitet wurde. Einen Tag später bekam man dann eine E-Mail, dass das ärztliche Schreiben nicht ausreichen würde und das angehängte Formular auszufüllen ist - jenes, welches der Arzt sich geweigert hat, auszufüllen.
Da der Großvater mittlerweile verstorben war, hat man auf die Mail geantwortet und der Versicherung mitgeteilt, dass man Ihnen die Sterbeurkunde zusenden werde und davon ausgeht, dass diese auf jeden Fall ausreichen wird. Wenn dem nicht so sei, solle man es dem Versicherten bitte innerhalb einer Woche mitteilen.
Da man keine Rückmeldung bekam, hat man die Sterbeurkunde zugeschickt.
Daraufhin wieder dort angerufen und erfahren, dass die Sterbeurkunde nicht ausreicht und weiterhin das Formular auszufüllen ist, da wegen Krankheit und nicht wegen einem Todesfalls storniert wurde. Ein unmenschlicher Vorgang!
Und der Arzt sagt auch weiterhin, dass er dieses Formular, welches auf den Versicherten ausgelegt ist, nicht ausfüllen kann und wird.
Wie ist zu verfahren? Soll man sich rechtliche Unterstützung holen? Ist man überhaupt im Recht?
Weitere Infos:
- Unterlagen sind grundsätzlich per Einschreiben rausgegangen.
- Telefonate mit der Hotline verliefen grundsätzlich so, dass man jemanden am Telefon hatte, der Äußerungen getroffen hat, aber auch gleichzeitig gesagt hat, er sei im Schadensfall nicht drin. Allerdings war auch eine Weiterleitung an die entsprechenden Personen nie möglich.
- eine Rechtsschutzversicherung existiert nicht
Vielen Dank im voraus für jegliche, hilfreiche Antwort!