Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob die einmaligversicherte Reiserücktrittsversicherung zu kündigen ist, wenn diese nicht mehr benötigt wird, weil der Urlaub ohne weitere Kosten storniert wurde.Was müsste noch beachtet werden?
Ich bedanke mich für jede Auskunft und Wissenswertes zu diesem Thema.
Mit freundlichem Gruß
Devilin6000
So viel ich weiss Nein, da diese nur fuer die jeweilige Reise gilt.
Das kommt drauf an, was in den Bedingungen der Versicherung steht.
Meist ist es aber so, dass solch eine Versicherung nur für eine bestimmte gebuchte Reise gilt.
Und diese Versicherung endet automatisch nach Beendigung der Reise.
LG
Mike-Lohfelden
Hallo, leider nicht; die Reiserücktrittsversicherung ist abgeschlossen für eine bestimmte Reise und leistet bei im Versicherungsschein genannten Schäden. Eine Leistung wird ansonsten nicht fällig. Die Versicherung hätte jedoch bei gegebenem Anlass leisten müssen. Insofern wurde das Risiko getragen, was mit der Prämie bezahlt wird.
Ein Nichtgebrauch rechtfertigt keine Ruckforderung der Prämie.
Bitte für den konkreten Fall die betreffende Versicherung kontaktieren.
Mfg b.Reinhardt
das steht sicher in den Versicherungsbedingungen ! Ich vermute jedoch, daß nein und erstwieder mit ebenfalls angegebenem Termin gekündigt werden kann.
Ruf einfach bei der Versicherungs-Hotline ein - da kannst du keinen Fehler machen.
Uff,
das weiß ich leider nicht - frag doch bei der Versicherung oder dem Reisebüro nach?
Gruß
Ernesto
Hi! Denke, dass es in den Versicherungsbedingungen stehen müßte, ob nur für die konkrete Reise, 1Jahr geltend oder Verlängerung zu kündigen ect. Glaube allerdings nicht, dass für eine nicht angetretene Reise das Geld(Prämie) erstattet wird. Zur Not beim Reisebüro oder bei der Versicherung direkt anfragen. L.G. Bianca
Hallo und guten Tag,
leider komme ich erst heute dazu zu antworten da ich erst gestern zurück gekommen bin.
Mir ist leider nicht klar, ob Du die Versicherung nur für eine bestimmte Reise mit fester Terminierung oder für ein Jahr abgeschlossen hast.
In beiden Fällen ist ein gesonderte Kündigung nicht erforderlich. Ich empfehle aber trotzdem, sich mal das Kleingedruckte ausführlich durchzulesen, ob darin nicht ein Passus steht, dass nach Ablauf der Versicherungszeit nicht eine automatische Verlängerung erfolgt, falls man nicht kündigt.
Den Versicherungen kann man manchmal nicht so richtig trauen.
Sollte während der Versicherungszeit keine Forderung an die Versicherung bestehen, bekommt man kein Geld zurück, wie bei jeder anderen Versicherung auch.
Der Vertrag, den Du mit der Versicherung abgeschlossen hast, gilt auch bei einer vorzeitigen Stornierung der Reise und Dir keine Kosten entstanden sind, Vertrag ist Vertrag.
Alles Gute und freundliche Grüsse aus dem zur Zeit sonnigen Hildesheim,
Wilfried
Moin, nach meiner Kenntnis muss eine einmalige Rücktrittversicherung, die sich nur auf -die- eine Reise bezieht, nicht gekündigt werden.
Ich nutze seit mehreren Jahren eine Familienjahresrücktrittversicherung und bin damit bisher sehr gut gefahren. Es gibt diverse Anbieter, z.B. ADAC und andere große Vers.- Gesellschaften. Bitte die unterschiedl. Angebote auf die eigenen Bedürfnisse checken.
boboitze
Sorry, da kann ich Dir leider nicht helfen.
ULI