hallo zusammen
mir brennt was auf der seele.
ich habe letzten monat eine reise nach las vegas gebucht für ende august um dort zu heiraten,zwei tage vor weihnachten starb mein vater und mir ist nun wirklich nicht nach heiraten zumute so kurz nach seinem tod,zudem noch die beerdigungskosten und wohnungsauflösung ect.auf mich zukamen.
ich habe eine reiserückrittsversicherung ohne selbstbehalt abgeschlossen,nun meine frage,tritt diese vers.auch ein,auch wenn der reisetermin erst im august ist?
da es ein linienflug ist,belaufen sich die stornogebühren auf 1.900 euro
ich hoffe jemand weiß schnell eine antwort.
gruß mogo
Hi,
mein Beileid zum Tod Deines Vaters. Ich tu mich etwas schwer, in solch einer Situation mit trockenen Infos anzurücken - hilft aber nix.
Hier mal eine Kurzversion der Bedingungen der Elvia Reiseversicherung:
()von mir ergänzt.
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http://www.elvia.de/de/aboutus/homepage.htm
"Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluß auftretende
unerwartete schwere Erkrankung (oder Tod) der versicherten Person oder
eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der
Reise unzumutbar macht.
…
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit
denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere
Ausschlüsse in §§ 3 AVB RR, 5 AVB AB.
Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung
unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering
zu halten. Je später Sie stornieren, desto höher werden diese.
Wird erst später storniert, weil die erhoffte Heilung oder
Besserung nicht eintritt, kann die Ersatzleistung gekürzt werden
(s. § 9 AVB AB)."
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Stellt sich nun die Frage wie Du der Versicherung begründen kannst, dass der Tod Deines Vaters einen so schweren Einschnitt in Deinem Leben bedeutet dass die Reise im August für Dich nicht mehr zumutbar ist.
Solch einen Fall hatte ich noch nicht aber vielleicht kannst Du Dein Reisebüro mal bitten, ohne Namensnennung bei der Versicherung nachzufragen, ob dieser Fall besonderer Unterlagen bedarf oder ob die Begründung: „Begräbniskosten fressen Reisebudget auf“ eventuell schon ausreicht.
Wenn es nur um die Flüge geht so werden die Stornogebühren sich u.U. nicht erhöhen, wenn Du später absagst. Eventuell könntest Du mit der Versicherung auch einen Deal machen, dass Du erst später absagst. Ich will Dich nicht bevormunden aber bis August fließt noch viel Wasser den Bach hinunter und möglicherweise änderst Du bis dahin noch einmal Deine Meinung.
Viele Grüße
Rolf
Vielen Dnak für die infos,ich glaube nicht das ich meine meinung zur geplanten Hochzeit im august ändere,erst ist meine mutter gestorben und kurz danach jetzt auch noch mein Vater,ich bin nicht in der lage nach allem was passiert ist lächelnd in ein paar monate vor dem traualtar zu stehen,zudem kommt noch das mein Bruder nach der Beerdigung einen Herzinfarkt bekam,kannst du verstehen wie es in mir aussieht?
vielleicht sollte ich dies der versicherung noch mitteilen was meinst du?
lg.Mogo
Hi Mogo,
wir haben das hier gerade sehr intensiv diskutiert und sind zu folgendem Schluss gekommen. Entscheidende Instanz für die Versicherung ist eigentlich immer der Arzt.
Wenn also ein Arzt entweder bescheinigt dass Du Dich um Deinen kranken Bruder kümmern must weil der bis August nicht mehr auf die Beine kommen wird oder ein Arzt Dir bescheinigt dass Du psychisch so labil bist dass mit einer Gesundung bis August nicht zu rechnen ist und er Dir deswegen die Reise nicht genehmigen kann - dann wird die Versicherung bezahlen.
So grausam das Klingt: Der Tod der Eltern so weit im Voraus wird für die Versicherung m.E. kein Grund sein, die Stornokosten zu bezahlen.
Das Ganze ist subjektiv beantwortet, entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Definitive Auskunft kann Dir nur Deine Versicherung geben!
bye
Rolf
wenn das wirklich so sein sollte frage ich mich,wozu schließt man solch eine versicherung ab???zahlen darf man aber passieren darf nix!!!sollte es so sein,werde ich mich sofort an meinen anwalt wenden,ich finde es eine ungerechtigkeit sondergleichen wenn vers. damit durchkommen.
habe mich mit der vers.heute tel. erneut in verbindung gesetzt,also VIER verschiedene personen sagten mir,es sei egal wann ich fliege,entscheident ist der todeszeitpunkt und die stornokosten die bis zu diesem tag angefallen sind,nur die würden ersetzt,da sich bei den kosten in dieser zeit nichts geändert hat hoffe ich doch mal das sie ihr wort halten,wenn nicht zweifle ich echt an die menschlichkeit!!!
lg Mogo
Na dann isses doch klasse! Reich die Kosten ein und warte auf die Erstattung und gut.
Hab ich wieder was gelernt.
Viele Grüße
Rolf