Wir hatten im November eine Ägyptenreise bei Sterntours gebucht. Wir sollten damals eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen.Da wir dafür keine Notwendigkeit sahen, haben wir keine abgeschlossen. Heute haben wir nun Post vom Gerichtsvollzieher erhalten, weil wir die Reiserücktrittsversicherung nicht bezahlt haben. Eine Rechnung für irgend eine Versicherung haben wir nie erhalten. Was wäre für uns jetzt der richtige Schritt?
Hallo,
am besten wird es sein wenn ihr euch mit dem gerichtsvollzieher unterhaltet. der weiß in der regel was zu tun ist.
wenn der gerichtsvollzieher bereits vor der tür steht habt ihr bereits einige briefe mit mahnungen und vollstreckungsbescheiden erhalten.
da hättet ihr bereits reagieren sollen.
ihr könnt auch mit dem reiseveranstalter und bei dem reisebüro anfragen. schaut euch eure buchungsunterlagen genau an. wenn darauf tatsächlich steht das ihr keine reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen habt dann wendet euch an das reisebüro bei dem ihr das abgeschlossen habt und bittet die den gerichtsvollzieher „zurückzupfeifen“.
gruß und viel erfolg
heiko
hallo, so wie sie den fall schildern…und ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass sie alle wesentlichen punkte…angegeben haben…liegt hier ein verschulden seitens des anbieters vor
ich rate ihnen…
schriftlich widerspruch gegen den mahnbescheid des gerichtsvollziehers beim zustaendigen gericht einzulegen
und drauf verweisen, dass sie beim abschluss des
reisevertrages den einschluss einer reiseruecktrittsversicherung dem veranstalter gegenuber
abgelehnt haben.
Das Gericht muss nun klaeren inwieweit ihre angaben
korrekt sind
ich hoffe ich konnte ihnen hiermit dienen und verbleibe
mit freundlichem gruss
hallo ahmose,
also post bekommt man nicht gleich vom gerichtsvollzieher. bevor der kommt werden i.d.r. andere massnahmen wie zahlungserinnerungen und mahnungen verschickt.
check, dass ganze mal. ist der anbieter seriös. was habt ihr genau unterschrieben. kontakt mit dem veranstalter ggf. aufnehmen und ruhig, sachlich (!!!) zuerst telefonisch klären und um schriftliche bestätigung bitten. datum uhrzeit und namen aufschreiben wenn ihr telefoniert und über das telefonat eine kleine notiz schreiben.
gruss marago
Bitte dieses an die Versicherung und den Gerichtsvollzieher schreiben bzw anrufen. Bei der Versicherung per Telefon erfragen ob ein unterschriebenes Dokumnet vorliegt.Wenn es vorliegt schwierig,dann mit dem Reisebüro reden. Wenn nichts vorliegt und die Versicherung nicht einlenkt, an den Ombudsmann für Versicherung schreiben, mit Kopie an den Gerichtsvollzieher, besser immer zusätzlich bei Ihm anrufen
Lass Dir bitte vom Reiseveranstalter die Unterlagen zeigen. Möglicherweise wurde die Rücktrittsversicherung innerhalb eines Vorsorgepaketes abgeschlossen. Es ist jedoch schon ungewöhnlich, dass gleich der Gerichtsvollzieher eingeschaltet wird.
Normalerweise erfolgt einen Mahnung.
Viele Grüße
Julius Jordan
Na das ist ja wieder mal ne geschichte nach meinem Geschmack. Als allererstes würde ich mir im Netz den "Gerichtsvollzieher " heraussuchen, ob es den gibt und googeln wer schon mal so ein verrücktes Ding am Bein hatte, dann Natürlich per Fax und mit Sendekopie einen Widerspruch dorthinsenden um Zeit zu gewinnen.
Ich kenne keinen Fall eine Reisebuchungwo die Rücktrittsversicherung pflicht war. Und wenn dann wäre sie Bestandteil der Reiseversicherung und somit mit nicht bezahlen die Reisebuchung auch nicht zustande gekommen. Vorausgesetzt es ist keine Salvatorische Klausel eingearbeitet die besagt das jeder Vertrag einzeln gilt. Nach Versenden des Widerspruches das Reisebüro bzw den Reisebetreiber oder ein anderes Reisebüro aufsuchen die den gleichen Reisebetreiber anbieten. War es im Netz abgeschlossen, dann sofort zu Verbraucherzentrale. Viel Glück
Hallo,
ich kann den Vorgang nicht nachvollziehen. Vor dem Gerichtsvollzieher kommen eigentlich Mahnungen etc.
Da kann man nur mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen und den Nachweis zur Forderung verlangen.
Gruss Mario
Guten Tag.
Dieser Sachverhalt ist weniger für einen Versicherungsexperten als für einen Anwalt geeignet.
Bitte fragen Sie einen Rechtsanwalt.
Viele Grüße
Claude Burgard
Hallo,
zunächst sollten Sie die Reiseunterlagen dahingehend prüfen, ob nicht doch „versehentlich“ ein Kreuz bei der Versicherung gemacht wurde.
A) kein Kreuz- kein Antrag- kein Vertrag. Widersprechen Sie der Forderung mit dieser Begründung.
B) Kreuz dran: Stellen Sie Ihr Reisebüro zur Rede.
Übrigens: Bei derartigen Verträgen sind Rechnungen unüblich, ebenso bekommen Sie keine Versicherungsscheine zugesandt; es gibt kurzfristige Verträge oder Jahresverträge. Achtung! Sollte es ein Jahresvertrag sein, so sollten Sie überdies vorsorglich kündigen, sonst kommt die nächste Beitragslast in einem Jahr…
Alles Gute
Ein Gerichtsvollzieher wird nur bei rechtskräftigen vollstreckbaren Titeln aktiv. Es muß also ein Mahnverfahren vorausgegangen sein und auf dieses wurde kein Widerspruch eingelegt.
Vermute, dass bei dem Reisevertrag ein Kreuzchen dabei war und somit die Versicherung abgeschlossen war.
Mein Rat: Zahlen und demnächst auf einen Mahnbescheid rechtzeitig reagiern.
Hallo ahmose, zur Währung der Frist auf jeden fall Widerspruch einlegen. Unterlagen von der Buchung suchen und kleingedrucktes lesen. Wenn tatsächlich keine Buchung der rrv vorliegt, gerichtsvollzieher informieren. Der kümmert sich um den Rest. Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, fall dem Anwalt darlegen und übergeben. Gruß, maxxler 71
Also zunächst einmal ist zu bemerken, dass doch noch normalerweise einige andere Post in Form von Mahnungen bzw. gerichtl. Mahnbescheid aufschlägt, bevor dann tatsächlich der Gerichtsvollzieher daselbst auf den Plan tritt.
Hier kann ich nur empfehlen die Buchungsunterlagen genau zu prüfen um festzustellen, ob nicht doch eine Reiserücktrittsversicherung untergejubelt wurde. Ist dies nicht der Fall dem gerichtlichen Mahnbescheid auf jeden Fall widersprechen, bevor die 14 tägige Frist abgelaufen ist. Versäumt man diese Frist ist i.d.R. nichts mehr zu machen. Ansonsten: Rechtsanwalt hinzuziehen.
Gruß
Mahnbescheid widerrufen und sich Beweise für einen Vertragsabschluß vorlegen lassen.
Ich weiß nicht wer mich zum Experten gemacht hat, da ich auch nur wegen einer Anfrage im Forum bin. Aber ich würde mich mit dem Reiseanbieter in Verbindung setzen und Unterlagen bitten, welche den Abschluß der Versicherung beweisen. Damit ist er am Zug und muß erst einmal handeln. Auf jeden Fall bringt es nichts den Kopf in den Sand zu stecken und nicht zu reagieren.
MfG VS1813
Hallo,
den Vertragsabschluß in Frage stellen und sich nachweisen lassen. Gibt´s keinen, dann gibt´s auch keinen Grund für eine Rechnung
Gruß
Andreas
Hallo,
bitte kontrollieren Sie doch mal Ihre Buchungsbestätigung. Nur ein Haken an der falschen Stelle und Sie haben die Versicherung abgeschlossen.
Ist dort kein Haken, so ist die Sache einfach.
Gruß
Der Ruhestandsplander
Da müsstest Du mit einem RA sprechen, frage Deine Rechtsschutzversicherung. OK?
Sorry, wir sind Anlageexperten, das ist nicht mein Thema.