Reiserücktrittversicherung bei Flugstreik ?

Hallo "wer weiss was"Team,

meine Frage an euch: Tritt eine Reiserücktrittvericherung auch bei einem Flugstreik in Leistung?

Wir haben morgen Mittag einen Flug nach Teneriffa, von dort beginnt eine 7 tägige Kreuzfahrt.
Wenn der Flugstreik bis dahin noch nicht beendet ist, bekommen wir durch eine Reiserücktrittversicherung einen Teil oder vielleicht die ganze Kreuzfahrt erstattet und was ist, wenn keine Rücltrittversichung abge- schlossen wurde?

Mit freundlichen Grüßen
waspe

Hi,

kommt evtl. auf die Versicherung an. Eine klassische Rücktrittskostenversicherung ist die Elvia, und die bezahlt bei Streik nicht https://www.elviab2b.de/elvia/file_elviab2b.nsf/Graf…

Wenn Du keine Versicherung hast, bezahlt auch keine. Bei getrennter Flug- und Schiffsbuchung ist die Anreise Dein persönliches Risiko (im Gegensatz zur, meist teureren, Pauschalbuchung).

bye
Rolf

Hallo,

meine Frage an euch: Tritt eine Reiserücktrittvericherung auch
bei einem Flugstreik in Leistung?

ich kenne keine, die das tut.

Wenn der Flugstreik bis dahin noch nicht beendet ist, bekommen
wir durch eine Reiserücktrittversicherung einen Teil oder
vielleicht die ganze Kreuzfahrt erstattet

Damit hast du doch schon deine obige Frage selbst beantwortet oder sollte das auch eine Frage sein?
Ggf. würde mich mal interessieren, welche Versicherungsgesellschaft das sein soll, deren Reiserücktrittversicherung auch Streiks abdeckt.

und was ist, wenn keine Rücltrittversichung abge- schlossen wurde?

Wenn die Reiserücktrittversicherung dafür nicht aufkommt oder keine abgeschlossen wurde, könnte man versuchen, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.

Gruß
Pontius

Hallo,

Wenn Du keine Versicherung hast, bezahlt auch keine. Bei
getrennter Flug- und Schiffsbuchung ist die Anreise Dein
persönliches Risiko (im Gegensatz zur, meist teureren,
Pauschalbuchung).

wer würde denn den durch einen Flugstreik verursachten Schaden des Pauschalbuchers übernehmen? Bekäme der den gesamten Reisepreis zurück oder eine gleichwertige Reise, zu einem anderen Termin.

Gruß
Pontius

Hi,

das kommt stark auf die Dauer des Streiks und somit auf enstehende Verspätungen an. Hier ist mal Grundsätzliches gut beschrieben: http://www.vz-nrw.de/Streik-am-Flughafen-Die-Rechte-…

bye
Rolf

Nein.

schau einfach in die Unterlagen der Versicherung.

Es ist ja kein Rücktritt Deinerseits.

Gruss

Barmer

Danke! owT