Mein Reisebüro will mir gern eine Rücktrittsversicherung verkaufen. "Ist alles ganz easy wenn man selbst oder ein Angeböriger krank wird, heisst es. Dann zahlt die Versicherung, heisst es. " Kann man dem glauben, oder ist das nur Märchenstunde ? Hat jemand Erfahrungen damit ?
Ist zwar nicht viel Geld für die Versicherungspolice, aber wenn es sowieso im Ernstfall nix gibt weil alles Mögliche ausgeschlossen ist, dann spare ich mir das.
Jörg
Schau mal hier:
http://www.flughafen.de/rechtstipp_ruecktrittversich…
Wie bei jeder Versicherung muss man sich das Kleingedruckte anschauen:
Mein Reisebüro will mir gern eine Rücktrittsversicherung
verkaufen. "Ist alles ganz easy wenn man selbst oder ein
Angeböriger krank wird, heisst es. Dann zahlt die
Versicherung, heisst es.
Die Versicherung zahlt, wenn man selbst oder ein naher Angehöriger schwer krank wird.
Ganz allgemein gilt - wie für alle Versicherungen mit derart begrenzter Deckung - dass man auf lange Sicht günstiger fährt, wenn man sich nicht versichert (denn die Versicherungen wollen ja schließlich an dir Geld verdienen!)
Gruß aus dem Norden
Reinhard Kraasch
Hallo Jörg,
RRV ist unter Umständen sinnvoll - Du muß wissen, wie hoch Deine maximalen Stornogebühren sind - wenn es eine ganz billige Reise war oder es geht um einen Mietwagen, dann ist die Stornogebühr oft nur 50 DM - vergiß dann die RRV.
Wenn es ein Flug mit moderaten Gebühren ist - vergiß sie.
Wenn es aber ein Flug mit Sondertarif ist, wo im Falle einer Erkrankung inzwischen auch mal 100 % Storno sein können oder eine Reise, wo auf Dich selbst bei Stornierung noch 1000 DM Kosten auf Dich zukommen können - schließ sie ab!
Man muß ja nicht erkranken - Du kannst Dir auch ein Bein brechen, es gibt einen Wasserrohrbruch in Deiner Wohnung, ein Mitreisender wird krank, Dein Vater muß plötzlich ins Krankenhaus…
Ich weiß nicht, wann Du reisen willst - wenn der Zeitpunkt so absehbar ist, daß Du alles obere ausschließen kannst, oder Du keine Eltern/Geschwister u.ä. hast…
Alles eine Frage des persönlichen Risikos und der persönlichen Möglichkeit, Verluste wegzustecken…
Wendy
Huhu Alle,
den Ausführungen von Wendy ist noch hinzuzufügen dass die klassischen Versicherer (ELVIA und Europäische Reiseversicherung) im klassichen Schadensfall (unerwartete schwere Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen) problemlos bezahlen. Lediglich nach dem 11.09. wurden die Rückfragen mehr weil unglaublich viel betrogen wurde.
Bei hohen Stornogebühren und hohem Reisepreis ist eine RRV durchaus sinnvoll. Wie Wendy schon sagte: Alles eine Frage des Risikos und der Bereitschaft dieses tragen zu wollen…
Bye
Rolf
ein kleiner Widerspruch
Die Versicherung zahlt, wenn man selbst oder ein naher
Angehöriger schwer krank wird.
- die Definition ist „reiseunfähig“ - und diese muss von einem Arzt bestätigt werden.
Ganz allgemein gilt - wie für alle Versicherungen mit derart
begrenzter Deckung - dass man auf lange Sicht günstiger fährt,
wenn man sich nicht versichert (denn die Versicherungen
wollen ja schließlich an dir Geld verdienen!)
- hier muss ich aus 20jähriger Erfahrung mit Reiseversicherungen und damit zusammenhängende Schadensfälle widersprechen (bin im Reisebüro tätig gewesen!).
Herzinfarkt auf Teneriffa - Nottransport - DM 110.000.-- Versicherung hat bezahlt
Drei Tage vor Reiseantritt - Armbruch - Stornogebühren rund DM 8.000.-- - Versicherung hat bezahlt („Reiseunfähigkeit!“)
Naher Angehöriger in der Woche vor Abreise verstorben - Versicherung hat bezahtl.
Ich würde die Aussage „man muss das Kleingedruckte lesen“ dahin gehend auslegen, dass man sich nicht gegen alles versichern kann. Aber die wahrscheinlichsten Gründen sind versicherbar! Klar, wenn ich 10 Jahre jedes Jahr eine Versicherung abschliesse - sie dann einmal für einen Arztbesuch auf Kreta benötige, wäre es günstiger gewesen, nie eine abgeschlossen zu haben - von der Prämiezahlung her gesehen.
Aber weiss man, was kommt???
Aus dieser Sicht bin ich der Meinung, jedes ordentliche Reisebüro hat die Pflicht, Kunden darauf hinzuweisen. Übrigens, die Hinweispflicht ist von der EU gesetzlich in den sogenannten „Informationspflichten“ vorgeschrieben. Würde ein Reisebüro NICHT auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung nachweislich hinweisen, träte ein Rücktritt aus versicherbaren Gründen ein, würde das REISEBÜRO HAFTBAR gemacht werden können!
Grüsse Peter, nebenbei auch Reiserechtsexperte