Reiseveranstalter Anfechtung

In diesen Schreiben ist meine Frage eigentlich drin. Darf der reiseveranstalter zwischen Wochen nach reisebestätigung Vertrag anfechten, obwohl ich schon die teiseunterlagen habe.?Bitte dringend Info
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Sehr geehrte Damen und Herren,mit Erstaunen musste ich heute feststellen, dass Sie mir die Hotelbuchung, die ich bereits vor 2 Wochen getätigt habe und auch bereits die Reiseunterlagen erhalten habe anfechten.Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Anfechtung nicht annehme und auf die Einhaltung des Vertrages bestehe.Zu dem Zeitpunkt der Buchung gab es viele Angebote, u.A. auch das von mir gebuchte Angebot in der Preisklasse, sodass von meiner Seite aus ein Fehler nicht erkennbar war. Für ein 3,5 Sterne Haus war der Preis von 455 Euro angemessen.Am 03.05.2013 habe ich die Buchung auf Ihrer Hompage durchgeführt. Dort war der Preis für einen Erwachsenen auf 224 Euro ausgewiesen.Der kleine wurde mit 0 Euro ausgewiesen. Was ja auch meistens üblich ist.Auf der Reisebestätigung wurde der Gesamtpreis durch die drei Reiseteilnehmer ausgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Neckermann Reisen, und GTI die gleiche Anlage zu einem ähnlichen Preis (+/- 20 Euro) angeboten.Da ich aber schon mehrfach mit Öger Tours verreist bin und bis dato immer sehr zufrieden war, wollte ich auch hier wieder meinem Bauchgefühl nachgehen und habe gebucht.Daraufhin habe ich am 03.05.2013 eine Reservierungsbestätigung 58657962 erhalten.Am 04.05.2013 habe ich die Rechnung und und die Reisebestätigung erhalten und das Geld das Geld überwiesen.Am 08.05.2013 habe ich von Ihrer Finanzbuchhaltung die Information erhalten, dass die Zahlung eingegangen ist.Am 09.05.2013 habe ich meine Reisedokumente erhalten.Am 13.05.2013 hatte ich nochmal bei Ihren Kundenservice wegen den Reisedokumenten nachgefragt, da ich die E-Mail vom 09.05. nicht gesehen hatte.Daraufhin bekam ich vom Kundenservice, die Information, dass die Unterlagen mir bereits vorliegen müssten. Nach Kontrolle meiner E-Mails habe ich die entsprechenden Unterlagen gefunden.Heute am 17.05.2013 erhalte ich die Information Ihrerseits, dass es sich hierbei um ein falschen Reisepreis handelt und das Sie sich auf Erklärungsirrtum berufen.Ich würde gerne eine detaillierte Erklärung bzw. Begründung für die Anfechtung wegen Irrtum anfordern. Abgesehen davon, dass ich es als Fristversäumnis sehe, zwei Wochen nach Bestätigung und Versendung der Unterlagen eine Anfechtung anzusetzen.Auch hätte ich erwartet, so wie es sich bei einem Erklärungsirrtum gehört, dass man kein Alternativangebot unterbreitet,im Falle eines falsch eingepflegten Preises muss dieses aber erfolgen.Ich hatte bereits mit Ihrem Kundenservice Kontakt und hatte gebeten, dass man mir vielleicht entgegen kommen könnte, da ich bereits am 24.05.2013 in die Türkei fliege und sämtliche Flüge und Transfer zu dieser Anlage gebucht habe.Ich bat um Kulanzangebot, doch leider wurde ich damit abgewiesen, da die Sache bei Anfechtung ist. Auch hier denke ich hat ein Reiseunternehmen wie Öger Tours bestimmt noch eine Spanne und kann mich dennoch zu einer glücklichen Urlauberin machen. Ich habe auch mitbekommen, dass andere Reiseunternehmen dem Kunden entgegen gekommen sind und aus Kulanz den Kunden geholfen hat.

Augenkrebs
kannst du das bitte nochmal so einstellen, in Absätzen strukturiert, damit man erkennen kann, um was es geht?

Keine Wertschätzung

kannst du das bitte nochmal so einstellen, in Absätzen
strukturiert, damit man erkennen kann, um was es geht?

Das passiert, wenn man ohne Rücksicht auf die Leser einen Text copy-&-paste reinkopiert. Soviel zur Wertschätzung des Fragestellers.

Gruß
Falke

Hallo, ist sowieso das falsche Brett…
Ab in Richtung „Recht“
cristalero

Eine Antwort NUR für dich
Derzeit gültiges Gesetz zum Reiserücktritt iws.:
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Cool - wo/wie kann man dies machen?