Ein Reiseveranstalter bietet eine Reise mit eigener Anfahrt an.
Die Reisenden wollen nicht alleine anreisen.
Der Reiseveranstalter arrangiert einen Kleinbus - auf den Namen eines Reisenden (privat) und nicht auf den Namen des Veranstalters. Die Buskosten stellt der Veranstalter dennoch in Rechnung.
Entzieht sich der Veranstalter denn hier der Haftung wenn etwa ein Unfall passiert?
Ist es vorteilhaft, wenn der Veranstalter explizit einen Haftungsausschluss unterschreiben lässt?
Der Reiseveranstalter arrangiert einen Kleinbus - auf den
Namen eines Reisenden (privat) und nicht auf den Namen des
Veranstalters. Die Buskosten stellt der Veranstalter dennoch
in Rechnung.
Gehört dieser Bus
a)dem Reiseveranstalter,
b)einem anderen Unternehmen angemietet ?
Zu a) ist das Fahrzeug ja über den Reiseveranstalter versichert
Zu B) dies wird nicht möglich sein, ohne, dass der Reisende den Mietvertrag auch unterschreibt (allein schon wegen der Kfz-versicherung).
das Auto wird über eine Autovermietung gemietet und dann an den Kunden weiterbelastet, auf Rechnung des Veranstalters? Im Gesamtreisepreis integriert oder als separater Posten? Wer fährt? Der Kunde oder ein Mitarbeiter des Veranstalters?
Reden wir wirklich von einer Reiseveranstaltung oder einer Reisevermittlung?