Reiseveranstalter insolvent

Geplant und anbezahlt ist eine Neuseelandreise. Der Reiseveranstalter ist zahlungsunfähig, sichert jedoch zu, dass die Reise wie geplant von einer Partnerfirma durchgeführt wird. Da uns ziemlich mulmig ist, wüßten wir gerne, worauf wir achten sollten oder was passieren kann…
Vielen Dank für Eure Tips! Ulrike

Sicherungs- und Berechtigungsscheine sind notwendi
a) ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, bei Buchung, spätestens jedoch mit Aushändigung der Reiseunterlagen, einen so genannten Sicherungssschein auszuhändigen. Auf diesem steht, wo der Reiseveranstalter im Fall von Insolvenz versichert ist: a) zur Rückzahlung allfällig bereits geleisteter Anzahlung b) zur Sicherung des Heimtransportes, wenn der Kunde bereits unterwegs ist.

Das heißt, in jedem Fall - egal wer dann die Reise tatsächlich abwickelt - solltest du einen Sicherungsschein haben. Im Internet kann man überprüfen, ob der Reiseveranstalter eine gültige Versicherung hat (an Rolf - bitte gib du deutschen Link bekannt, ich kenn nur die österreichischen).

b) du benötigst unbedingt ein Berechtigungs-„Papier“, das dich berechtigt, deine bezahlten Leistungen auch in Anspruch zu nehmen: so genannte Voucher und / oder Flugtickets.

Bei diesen Vouchern ist darauf zu achten, dass als Bezahler NICHT der insolvente Reiseveranstalter steht, sondern der Partner. Voucher sind „Geldwerte Bezugsscheine“ - daher könnte ein Leistungserbringer (Hotel, Bus) sich weigern, einen Voucher ausgestellt auf ein insolventes Unternehmen anzunehmen - zumal Australien weit weg ist und die nix von EU-Bestimmungen kennen müssen.

c) unterschreibe keinerlei „Abtretungs-“ oder „Einverständnis“ Erklärung, dass du mit der Abwicklung über ein anderes Büro einverstanden bist. Das könnte unter Umständen deine Ansprüche im echten „Totalausfall“ mindert oder überhaupt nichtig machen.

Aber in der Regel funktionieren solche „Übernahmen“ schon - bei Fragen kannst du mir gerne auch ein Mail direkt schicken (mailto:[email protected] oder tagsüber mailto:[email protected])

Grüße Peter (Reiserechtsexperte aus Österreich)