Reiseveranstalter storniert Silvesterkurzreise

Hallo an die www-Gemeinde!

Ein Reiseanbieter verkauft im September eine Kurzreise über Ebay.
Nach erfolgter Zahlung wurden auch die Reiseunterlagen zugesendet.
Dann erfolgte Mitte November einfach eine Rückzahlung auf das Konto des Käufers. Erst auf Nachfrage wurde dann gesagt die Reise könne nicht stattfinden, weil das „Flugzeug nicht gechartert werden konnte“.

Das erstaunliche war nur das dieselbe Reise dann wieder bei Ebay zu einem erheblich höheren Preis angeboten wurde (und erst wohl aufgrund mehrerer Beschwerden herausgenommen wurde).

Nach Rücksprache mit dem Veranstalter wurde dann angeboten „im nächsten Jahr“ bei Beginn des Flugbetriebs einen Freiflug zu bekommen. es wurde jedoch sehr schwammig formuliert.

Das hauptsächliche Problem besteht nun darin, dass diese Reise ein Weihnachtsgeschenk war und jetzt zu diesem späten Zeitpunkt weder eine gleichwertige noch eine andere Reise gebucht werden kann. Etwas annähernd gleichwertiges wäre zudem viel teurer!

Es entsteht unweigerlich der Eindruck das der betreffende Veranstalter an diesem „Produkt“ nicht genug verdient hätte und deshalb einfach zurückzieht.

Was kann man in einem solchen Fall tun?

Gibt es irgendwo im Netz Schadensersatz-Tabellen?

Vielen Dank für die Mühe, Jan

AGBs?
Hiho,

eine klassische AGB eines Reiseveranstalters für Gruppenreisen besagt:

„…ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann XXX bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.“…

Unter diesem Deckmäntelchen kann ein Veranstalter von so ziemlich jeder Reise zurücktreten. Allerdings sind 21 Tage ein Minimum zu dem vor Reiseantritt gekündigt werden kann.

Ein Recht auf Ersatz besteht zwar theoretisch, aber nur wenn der Veranstalter die Reise zum gleichen Preis anbieten kann und nur wenn der Termin für den Kunden passt. Hilft Dir also im Falle einer Silvesterreise nicht.

Es wäre also geboten nachzuweisen, dass die abgesagte Reise und die „neue“ Reise zum höheren Preis von den Leistungen her identisch sind. Ausserdem müsste nachgewiesen werden dass die Reise tatsächlich wegen Unzulänglichkeiten in der Organisation und nicht wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt wurde. Selbst wenn das gelänge wäre noch zu prüfen was in den AGB´s sonst noch so steht…

M.e. hast Du schlechte Karten. Konzentriere Dich lieber auf die Suche nach einem vernünftigen Ersatz. Das wird Dir mehr bringen denke ich.

Mich würden allerdings die Links zu den Auktionen interessieren…

Viele Grüße
Rolf

p.s. ich bin kein Rechtsexperte. Im Zweifelsfalle solltest Du einen Rechtsanwalt hinzuziehen