Disclaimer: Liebe Experten - falls ihr immernoch gefragt werdet -ich hab kein Häkchen zum Nichtsetzen gefunden- einfach ignorieren, das hier ist ein Forenpost. Natürlich dürft ihr auch gern antworten 
Vorab: Das Beispiel ist existent - die hypothetische Folgesituation ist jedoch genau das, hypothetisch. Wir haben uns nur „was wäre wenn“ gefragt…
Frieda befindet sich seit acht Wochen in einem südlichen Urlaubsland, Pauschalurlaub. Am Mittwoch soll der geplante Rückflug stattfinden. Montags erhält sie vom Reiseveranstalter jedoch die Nachricht, daß ihre Rückreise erst am Samstag stattfinden wird.
Für Frieda war das nun relativ egal, Frieda ist Rentnerin und es spielt nicht wirklich eine Rolle, wann genau sie nach Hause kommt.
Was aber, wenn das nun dem Verpflichtungen habenden Paulchen passiert?
Konkret:
- Paulchen muß am Donnerstag nach dem Urlaub zur Arbeit. Seinen Chef wird kaum interessieren, daß Paulchen wegen nicht ausgebuchter Pauschalflieger im Urlaubsland festsitzt. Muß der Chef ihm da wenigstens unbezahlten Urlaub gewähren? Oder könnte Paulchen im schlimmstenfalle gar wegen sowas abgemahnt werden. (Ankündigen würde er sein Fernbleiben natürlich bereits montags telefonisch, nur zurückreisen könnte er eben nicht.)
- Wenn unbezahlter Urlaub: Bekommt Paulchen seine drei Arbeitstage von der Reisegesellschaft ersetzt?
- Was wenn Paulchen noch andere Verpflichtungen zuhaus hat? Wer steht für die gerade? Denkbar wäre hier beispielsweise ein Kind, das bis Donnerstag bei irgendwem untergekommen war, der nun aber selbst verreist/ Verpflichtungen hat, und deshalb nicht weiter aufpassen kann. Oder ein Haustier, das abgeholt sein muß… oder oder…
Welche Rechte und Pflichten haben Reiseveranstalter, wenn sie einfach so Rückflüge verschieben? (Und ja, ich werd das nächste Kleingedruckte vor dem Urlaub ausführlich lesen, auch wenn zu unserer Urlaubszeit kaum zu wenig Leute reisen dürften…)
Danke fürs Mit-Gedanken-Spielen!
Grüße
Kari