Reisevermittler Website

Hallo. Angenommen Person X bucht eine Flug + Hotel-Mix-Reise bei einem Reisevermittler Y. Der Reisevermittler schreibt in den AGB’s ausdrücklich, dass der Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft für erbrachte Nichtleistungen ihrerseits haftet und er selbst (Y) nur für die Vermittlungsleistung zuständig ist. Angenommen Person X hat Probleme mit der Fluggesellschaft, da der Flug nicht geht oder kein Platz mehr für sie frei ist. Folglich wendet er sich von zuhause aus an die Fluggesellschaft. Was würde Person X aber unternehmen, wenn es Probleme mit dem Hotel nicht mit dem Flug gibt? Soll er da sagen „Ich möchte bitte den Manager sprechen!“?:wink:. Mal im Ernst, gesetzt den Fall soetwas würde passieren (z.B. kein Zimmer frei o.ä,), was müsste Person X dann unternehmen? Sich auf eigene Kosten eine andere Unterkunft buchen und bei Wiederankunft in Deutschland die Hotelgesellschaft verklagen?

Grüße

Hallo,

wäre wohl eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und deshalb unzulässig. (Vergl.: BGH, 30. 9. 2003 - X ZR 244/02)

Den Ärger hätte der Reisende trotzdem und müsste wohl tatsächlich mit dem Manager sprechen.
Aber sein Vertragspartner bleibt der Reiseveranstalter.

Gruß!

Horst