ich habe nun schon vor einigen Monaten bei der von mir inzwischen heiss geliebten Gesellschaft easyjet eine Reise unternommen, bei der mein Koffer beschädigt und unbrauchbar wurde.
Am Flughafen wurde mir der Schaden bestätigt, aber unter Massgabe, dass ich einen Kostenvorschlag für die Reperatur einreiche oder mir, von wem auch immer, bestätigen lassen, dass der Koffer nicht mehr reparierbar ist.
Aufgrund ähnlicher Erfahrungen meiner Schwiegermutter, die damals niemanden gefunden hat, der ihr bestätigt, dass ihr Koffer unbrauchbar ist, habe ich den Koffer entsorgt ( wohl ein Fehler ) und mit genau dieser Begründung die Gesellschaft angeschrieben, mit der Bitte um Beteilgung an Kosten der Neuanschaffung ( der Koffer war nicht teuer, Neuwert hatte ich wahrheitsgemäß nur mit EUR 80 angegeben ).
Das unglaubliche ist, dass bei der gleichen Reise der Koffer meiner Freundin auch beschädigt wurde, sie hat den gleichen Weg eingeschlagen, hat aber wohl aus Kulanz einen Betrag erstattet gekriegt. Auf diesen gleichgelagerten Fall habe ich mehrfach verwiesen, keine Reaktion, nur Standardschreiben, Erstattung unter den genannten Bedingungen oder Inanspruchnahme meiner eigenen Reiseversicherung ( die ich nach dieser langen Zeit aber bestimmt nicht mehr zur Übernahme der Kosten bewegen könnte ).
Sehen Sie als einzigen Ausweg auch die Inanspruchnahme meiner eigenen Reiseversicherung ( die werden sich mit Sicherheit auch sträuben )? Oder sollte ich doch lieber einen Anwalt befragen ? ( da ich die genannten Unterlagen aber nicht eingereicht habe, geht es bestimmt nur über Kulanz, oder ? )
Können Sie mir helfen ?
Vielen lieben Dank vorab !!!
Guten Abend,
ich kann mir Ihren Frust vorstellen aber leider muss ein Beleg vorgelegt werden das dieser nicht mehr zu reparieren ist.
Ob die Reiseversicherung das übernimmt kann ich mir auch nicht vorstellen weil Ihr Gepäck ist ja nicht verschwunden… Aber fragen Sie doch einfach mal nach kostet doch nichts.
Bitte schauen Sie in den AGBs von easyjet nochmal nach ob Sie da evtl. was finden.
Man kann natürlich auch noch mal einen Brief schreiben mit der Vorgangs Nr Ihrer Freundin und dies auch so ausdrücklich benennen und auch mit einem Rechtsanwalt drohen- aber ehrlich gesagt würde ich dafür (80,-€)kein Anwalt beauftragen weil dieser fragt sich auch ein Honrar.
Habe noch einen Link für Sie: http://www.reisemängel-portal.de/reisemaengel/reiseg…
Mfg
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wenn ich ganz ehrlich bin, gebe ich Dir jetzt kaum noch eine Chanche, da Du die Beweise vernichtet hast.
( hast Du u.U. ein Foto gemacht, kannst Du ggf. einen
Zeugen/ Zeugin benennen ? )um den Vorgang glaubhaft zu dokumentieren ? Ja, ich sehe auch nur den Kulanzweg.
Einen ähnlichen Fall hatte ich mal vor 25 Jahren. Einem
Ehepaar wird der Wagen auf dem Wege zum Flughafen vor einem Restaurant aufgebrochen. Beide hatten aus alten Zeiten unterschiedliche Reisegepäckversicherer. Der eine zahlte, der andere nicht. Der andere wurde mit Hinweis auf den ersten Versicherer verklagt und gewann den Prozess trotzdem. Das mit dem Spruch " vor dem Richter oder auf hoher See " stimmt also, man weiß nie wie die Geschichte ausgeht.
Mein persönlicher Rat:
Auf jeden Fall Deinen Reiseversicherer informieren - hättest Du eigentlich sofort nach dem Schaden machen müssen. Einen Rechtsanwalt nur einschalten, wenn er mit Dir befreundet ist und in diesem Rahmen keine Rechnung stellt. Ansonsten hast Du dann auch noch das
Prozesskostenrisiko und keine Gewähr, das Verfahren zu gewinnen.
Volker Drescher
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wichtig sind die „Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ der Airline. Normalerweise ist darin genau beschrieben, was wann wo und wie im Falle bei Abhandenkommen oder Beschädigung des Koffers verfahren wird. Die Airline hat im Regelfall solange der Koffer „für den Transport aufgegeben ist“ für den Koffer und die Gefahr zu haften.
Das sind meine Erfahrungen. Rechtlich kann ich dir da leider keine Hilfestellung geben.
Gruß Lisa
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