Reiseversicherung nachträglich zahlen?

Moin Moin!
Nach meinem Urlaub erhielt ich ein Schreiben meines Reisebüros, in dem ich höflich aufgefordert wurde, meine Reiseversicherung (Rücktritt und Krankheit) zu bezahlen. Nach dem Durchsehen der Reiseunterlagen war ersichtlich, dass die Versicherung zwar auf der Seite 1 mit aufgeführt war, die Versicherungssumme aus irgendwelchen Gründen jedoch nicht mit in die Berechnung von Anzahlung und Restsumme eingeflossen war. Unabsichtlich habe ich die Prämie also nicht gezahlt. Grundsätzlich wäre ich natürlich bereit die Prämie jetzt noch zu zahlen, die Frage, die sich mir jetzt stellt ist aber folgende:
Hätte ich die Versicherung im „Schadensfall“ überhaupt in Anspruch nehmen können, oder wäre mir die Leistung verweigert worden, da die Prämie ja nicht gezahlt wurde? Wurde die Prämie möglicherweise durch das Reisebüro(Karstadt) „ausgelegt“?
Mir sind die Abläufe zwischen Reisebüro und Versicherer nicht so ganz klar, aber irgendwo habe ich mal gelesen, dass man ohne Prämienzahlung keinen Versicherungsschutz genießt.

Gruß
Michael

Hi Michael,

bei den Versicherungen, die Du direkt, z.B. auf der Bank abschließt, kommt der Vertrag erst durch die Zahlung der Prämie zustande.

Im Reisebüro sieht das anders aus. Der Kollege stellt die Police am Computer aus. Ab diesem Moment gilt die Versicherung da der Versicherer nicht wissen kann, ob der Kunde die Prämie bar, per Rechnung oder wie auch immer bezahlt. Die Versicherung rechnet mit dem Reisebüo turnusmäßig ab und zieht die Prämie vom Reisebürokonto ein.

Die Versicherung hätte also im Schadenfall bezahlt.

Bye
Rolf

Danke!
So ähnlich hatte ich es mir auch schon gedacht. Dann habe ich auch keine Bauchschmerzen, was die nachträgliche Prämienzahlung angeht.

Grüße aus dem sonnigen Norden
Michael

korrekt, aber ein kleiner wichtiger Nachtrag!

Hi Michael,

bei den Versicherungen, die Du direkt, z.B. auf der Bank
abschließt, kommt der Vertrag erst durch die Zahlung der
Prämie zustande.

Was natürlich richtig ist, aber nicht direkt den Versicherungsschutz betrifft. Hier gibt es Unterschiede. Hier sind wir bei erweiterter und strenger Einlöseklausel - worauf man hier am besten, auch weil nicht danach gefragt wurde, nicht näher eingehen sollte. :smile:

Aber ich will sagen, dass natürlich auch bei Banken, Versicherungsbüro, etc. durchaus auch sofort nach Unterschrift des Antrags Versicherungsschutz besteht…