Reiseversicherung - ständiger Wohnsitz

Hallo zusammen,

alle Reiseversicherungen, die ich bislang gefunden habe, verlangen im Kleingedruckten einen „ständigen Wohnsitz“ in Deutschland. Ich kann aber nirgends herausfinden, was das genau sein soll. Ist damit ein gemeldeter Erstwohnsitz oder lediglich eine Postadresse gemeint? Kann ein Wohnsitz eigentlich „ständig“ sein, wenn man beispielsweise länger als 181 Tage pro Jahr im Ausland unterwegs ist? Denn wer mehr als die Hälfte des Jahres auf Reisen ist, braucht doch auch keinen deutschen Wohnsitz mehr, wodurch er zum Beispiel erhebliche Steuervorteile hätte, oder?

Gruß
Boris

P.S. Natürlich kann ich bei den Versicherungen selber nachfragen, was gemeint ist. Ich fürchte allerdings, dass mir das wenig nützt. Denn im Schadensfall wird sich dort möglicherweise niemand daran erinnern können, was man mir mündlich zugesichert hat.

P.P.S. Ich bitte um Nachsicht, wenn das Thema hier falsch untergebracht ist und besser unter „Versicherung“ gepasst hätte.

Hallo zusammen,

Die übliche Reiseversicherung (gemeint ist sicher die Reisekranken-versicherung) zahlt nur für Unfälle/Krankheit im Ausland. Natürlich gibt es noch Versicherungen die Risiken im In-u. Ausland andecken.

Zur Wohnsitzangabe:
Der Erstwohnsitz (auch im Sinne der Versicherung)ist grundsätzlich der Wohnort bei dessen Gemeindeverwaltung man angemeldet ist.
In welchem Land man sich anmeldet ist auch für die Steuer relevant.
Also erst zum Steuerberater, dann zur Gemeinde, dann erst zur Versicherung!

Hallo zusammen,

Die übliche Reiseversicherung (gemeint ist sicher die
Reisekranken-versicherung) zahlt nur für Unfälle/Krankheit im
Ausland.

Und nur dann, wenn man eine begrenzte Zeit (steht in den Vers.-Bedingungen, max 2 Monate pro Jahr ? ) unterwegs ist.

Natürlich gibt es noch Versicherungen die Risiken im
In-u. Ausland andecken.

Zur Wohnsitzangabe:
Der Erstwohnsitz (auch im Sinne der Versicherung)ist
grundsätzlich der Wohnort bei dessen Gemeindeverwaltung man
angemeldet ist.
In welchem Land man sich anmeldet ist auch für die Steuer
relevant.
Also erst zum Steuerberater, dann zur Gemeinde, dann erst zur
Versicherung!

Hallo!

Zur Wohnsitzangabe:
Der Erstwohnsitz (auch im Sinne der Versicherung)ist
grundsätzlich der Wohnort bei dessen Gemeindeverwaltung man
angemeldet ist.

Es ist genau umgekehrt: Dort wo der Hauptwohnsitz ist muss man sich mit Hauptwohnsitz anmelden. Durch die Anmeldung wird jedenfalls noch nicht automatisch ein Wohnsitz begründet und aus der Tatsache, dass man nicht gemeldet ist, kann man nicht schließen, dass es sich nicht um einen Hauptwohnsitz handelt.

Gruß
Tom