Reiseversicherung

Hallo,
seit 1993 habe ich für meinen Mann eine Reiseversicherung abgeschlossen, die nun erstmals bezahlen sollte. Und zwar war bei einem Auslandsaufenthalt versucht worden, unser Auto zu stehlen. Der Versuch schlug fehl, da das Auto sich nur per Kran abschleppen läßt, wenn es nicht mit Schlüssel aufgeschlossen wird; aber ein Werkzeugkoffer (fürs Auto) und ein Fotoapparat (Zweitgerät, nicht teure Nikon!) wurden gestohlen. Der ADAC hat bei allem sofort geholfen - und es gab bei der Reparatur des Autos und der Bereitstellung des Ersatzwagens überhaupt keine Probleme. Als wir zu Hause waren, hat mein Mann mit dem Polizeibericht, in dem der Diebstahl des Fotoapparates und des Werkzeugkoffers vermerkt waren, deren Ersatz durch die Reiseversicherung erbeten.
Heute bekamen wir einen Brief, in dem die Versicherungsgesellschaft „Verletzung einer Obliegenheit“ annimmt und nicht nur den Schaden nicht ersetzt sondern ihn auch fristlos kündigt. Zusätzlich steht in dem Brief: „Eine Rückerstattung eventuell nicht verbrauchter Prämie ist gemäß §40 VVG im Fall einer fristlosen Vertragskündigung wegen Verletzung einer Obliegenheit nicht vorgesehen.“
Ich schäume vor Wut.
Unser Auto war während unseres Abendessens auf dem zum Restaurant zugehörigen Parkplatz abgestellt, der auch von innen zu überblicken ist. Den Werkzeugkoffer habe ich noch nie mit in ein Restaurant genommen, der Fotoapparat war nicht sichtbar im Kofferraum verstaut. Ein hoher Polizeioffizier aus dem Land aß mit uns gemeinsam. Außerdem essen wir jedes Mal in diesem speziellen Restaurant, wenn wir uns in der Nähe aufhalten, und wir hatten noch nicht gehört, daß dort etwas passiert wäre.
Haben wir wirklich Obliegenheiten verletzt? Kann die Versicherung sich wirklich so verhalten? Was kann ich tun?
Schöne Grüße
Sabine

hallo Sabine,
hier hilft nur eines: ein Rechtsanwalt.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kein Problem. Die übernehmen so etwas.
Wenn nicht, würde ich mich zumindest mal beraten lassen. muss ja nicht gleich ein Prozess draus werden.
Ich würde es der Gresellschaft nicht durchgehen lassen.
Aber das musst Du natürlich selbst entscheiden.
Die Reiseversicherung rechnet damit, dass Du kleinbeigibst.
Du hast alles getan, um das Auto zu sichern. Einen Wächter musst Du nicht neben das Auto stellen.
Grüße
Raimund

Danke!
Danke für Deine schnelle Antwort, Raimund!
Ich werde morgen zunächst mal einen Brief an die Versicherung aufsetzen, in dem ich die Fakten noch mal schildere und erwähne, daß ich nach einer Rechtsberatung weiß, daß ich meine Obliegenheiten nicht vernachlässigt habe. (Man kann ja mal ins Blaue schießen)
Falls daraus nichts wird, schalte ich einen Anwalt ein. Die Vorgehensweise dieser Versicherung finde ich unmöglich und werde ich nicht unwidersprochen hinnehmen.
Deine Antwort hat mich bestärkt, etwas zu unternehmen.
Schöne Grüße
Sabine

Hallo Sabine,

Raimund hat IMHO Recht. Mir kommt es so vor, als ob die Versicherung dies als Vorwand nimmt und eine der alten lästigen Versicheurungen loszuwerden.

Eine Obliegenheitsverletzuung (ohne die für Dich gültigen Bedingungen gesehen zu haben) kann ich mir fast nicht vorstellen.

Prinzipiell würde ich das auch nicht akzeptieren. Zumindest mal die Bedingungen studieren, damit evtl. (ich zu 100%) zum RA gehen und dann sich dann entschädigen lassen …

nur meine Meinung…

Chris