Hallo liebe WWW Nutzer,
ich habe vor einigen Tagen schon hier mein Problem geschildert. Jetzt könnte sich die
Sachlage geändert haben. Ich schildere nochmal kurz. Ich habe am
Telefon eine Reise für zwei gebucht, möchte nun von dieser Reise
zurücktreten. Hauptsächlich heißt es, daß das Fernabsatzgesetz am
Telefon nicht reicht, insbesondere kann ich von Vertrag nicht
zurücktreten, da dies gerade bei Reisen gar nicht möglich ist. Jetzt
habe ich aber einen neuen Anfechtpunkt gefunden:
Nachdem ich telefonisch zugesagt habe, bekam ich einen Brief mit der
Bestätigung und Rechnung der Pauschalreise. Ein befreundeter
Jurastudent meint, daß nach § 6 51K Absatz 4 BGB vor Zahlung der
Rechnung die Flugsicherungsscheine vorliegen müssen. Diese lagen bei
der Rechnungsbestätigung nicht vor. Daher können ich den Reisevertrag
fristlos kündigen, ohne einen Cent bezahlen zu müssen. Ein anderer Freund, ebenfalls Jurastudent meint hingegen, daß dies lediglich mich berechtigt die Zahlung hinauszuzögern, bis eben diese Flusicherungsschein vorliegen.Wer hat nun Recht? Vielen Dank für eine möglichst schnelle Antwort.
Sicherungsschein
Der Sicherungsschein ist die Garantie, dass der Reiseveranstalter im Fall von Konkurs/Insolvenz die erhaltenen Kundengelder abgesichert hat.
Richtig ist, dass ohne Aushändigung des Sicherungsscheins keine Zahlungen geleistet werden müssen.
Falsch ist, dass allein das Fehlen des Sicherungsscheins den Reisevertrag aufheben würde. Es verlängert nur die „Zahlungsfrist“, der Vertrag als solches bleibt davon unberührt.
Nur im Fall, dass der Veranstalter KEINE Versicherung nachweisen könnte, wäre der Vertrag hinfällig. Weil in diesem Fall der Veranstalter gegen Bestimmungen der Gewerbeordnung bzw. EU-Reiserecht verstößt.
a) Poste nicht alles in mehreren Brettern!
b) steh mal zu nem Fehler - Du willst gratis aus was raus, was Du verbockt hast
c) versuch nicht, dem Reiseveranstalter nun den schwarzen Peter zuzuschieben.
d) Fahr oder storniere gegen Geld!e) GTI ist versichert - bei der Zürich Versicherung - siehe:
Mit dem Sicherungsschein belegen Veranstalter, daß die Anzahlung und der Reisepreis für Pauschalreisen abgesichert ist. Ist mein Veranstalter versichert? Hier finden Sie Antwort.
Da kann man mit Namen den Versicherer des Veranstalters suchen.
es sieht ganz so aus als hättest Du leider Recht. Ich habe in der Zwischenzeit bevor ich wußte, daß ich von der Pauschalreise nicht zurücktreten kann (zumindest nicht ohne finanziellen Schaden) schon Tickets für eine andere Reise gekauft, die fast zeitglich ist. Ich hatte eben keine Ahnung, daß mit der Rechnungbestätigung, also ohne eine Unterschrift von mir, der Vertrag schon rechtsgültig ist. Wurde am Telefon aber auch nicht darauf hingewiesen. Beweisen kann ich das natürlich nicht. Naja, wenn ich nach 10 Tagen aus dem Urlaub zurück bin werde ich wohl die 60 % Stornogebühren bezahlen müssen. Mist! Wie auch immer, ich werde versuchen meinen Urlaub in Bodrum trotzdem zu geniessen. Übrigens haben wir zu zweit nur Flugtickets gekauft. Hast Du vielleicht Tipps, was wir vor Ort bei der Suche nach der richtigen Unterkunft unbedingt beachten sollten. Kennst Du vielleicht Unterkünfte in Bodrum City, die Du mir empfehlen kannst, die aber auch für einen durchschnittlichen Verdiener erschwinglich sind? Ich wäre für Deine Informationen sehr dankbar. Übrigens jetzt surfe ich mal auf deiner Homepage ein wenig herum. Vielleicht finde ich ja auch dort schon Interessantes. Vielen Dank nochmal.
Gruß
M. Gündüz
PS: Warum findest Du eigentlich, daß ich nicht auf verschiedenen Brettern posten soll. Ist das unzulässig? Dadurch hole ich mir mehr Informationen ein.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Doppelpostings sind nach der „Nettiquette“ unerwünscht - man überlegt vorher, welches Brett passend ist.
Bodrum kenne ich leider nur von einem kurzen Besuch - daher kann ich Dir da nicht weiterhelfen - um diese Jahreszeit sollte die Unterkunft aber kein Problem sein.
Daß Du zeitgleich zwei Reisen gebucht hast, find ich abenteuerlich - denn Dir war ja schon zu Beginn klar, daß das erste eine Buchung ist - Du hast ja sogr telefoniert!
Mit freundlichen - aber sehr verständnislosen Grüße
Wendy
die Dir trotzdem einen schönen Urlaub wünscht…
Nachsatz: Ich staune immer wieder über die Mentalität, erstmal alles zu nehmen und bei Nichtgefallen das Geld wieder haben zu wollen - in der Kaufmanns-/Juristensprache nennt sich sowas übrigens
Kaufreue
und wird auch vor Gericht nicht als Rücktrittsgrund anerkannt! Es ist aber immer wieder Anlaß für Prozesse, weil die Leute glauben „Ich will nicht“ ist ein Rücktrittsgrund…