Eine freundin fährt nach Italien zu dem zeitpunkt ist sie aber noch 17, also noch nicht volljährig. Braucht sie deshalb eine Reisevollmacht, muss sie beglaubigt sein, wenn ja von wem und was muss drin stehen?
Nicht nötig, aber hilfreich
Hallo Reena,
minderjährige Reisende benötigen keine Vollmacht.
Es hat sich aber als hilfreich erwiesen, wenn der oder die Sorgeberechtigte/n schriftlich ihr Einverständnis zu dieser Reise geben. Das Briefchen hat man dann im Reisegepäck.
Leserlich handschriftlich reicht, am besten mit Reisedaten und einer angegebenen, auch ständig erreichbaren Telefonnummer für die Zeit der Reise.
Sowas macht sich immer gut für alleinreisende Jugendliche.
( Noch wichtig, für *Sonderfälle*:
Heißt man anders als der Sorgeberechtigte, vielleicht dazu schreiben…„Hein Blöd, als sorgeberechtigter Vater von Lieschen Müller“.
Bei evtl. bestehender Amtsvormundschaft würde ich den Vormund um ein passendes Schriftstück mit Stempel bitten…)
Noch schöner wäre das Ganze in diesem Fall natürlich in deutsch und italienisch; kannst ja für diesen einfachen Satz mal eine Übersetzungsmaschine, oder besser: die Experten im Fremdsprachenbrett anfragen…
Fährt die Freundin denn ganz allein?
Oder mit anderen Jugendlichen/ jungen Erwachsenen/ einer Gruppenreise?
Wo gedenkt sie denn zu übernachten?
Hotel/ Privatzimmer/ Jugendherberge/ Campingplatz?
Einigen Zimmervermietern ist es lieber und sicherer, dass der zu beherbergende Gast nicht auf Trebe ist, sondern mit Einverständnis der Eltern/ Sorgeberechtigten seine Reise angetreten hat.
Da wirkt das Schriftstück eines Verantwortlichen im Hintergrund manchmal als Türöffner…
:o)
Gesetzlich ist das aber nirgendwo festgelegt.
(Etwas off topic, aber bemerkenswerter Einschub aus eigener Erfahrung:
Besonders empfehlenswert dann, wenn der oder die Reisende einen ich nenne es mal *eher-individuellen-Kleidungsstil-pflegt*…)
So, das wars jetzt aber 
Buone vacanze!
Finjen