Reisezeit als Arbeitszeit bei mehr als 10 Std

Grundsätzlich gilt bei uns, dass Reisezeit voll als Arbeitszeit gilt.

Dabei unterliegen wir keinem Tarifvertrag, die Regelung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Knifflig wird es aber, wenn die Summe aus tatsächlicher Arbeit und Reisezeit größer 10 Stunden ist.
Ist es in diesem Fall rechtlich zulässig dem MA die volle Zeit zu vergüten (da üblicherweise Reisezeit keine Arbeitszeit ist) oder steht dem § 3 ArbZG (http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__3.html) entgegen?

Anders gefragt: Zwingt das Gesetz den AG seine AN schlechter zu stellen als er dies möchte?

Hallo,
die Rechtsprechung hierzu ist sehr difizil. Es sprengt an dieser Stelle den Rahmen, eine volständige ANtwort zu geben. Bitte an einen RA oder die gewerkschaft oder den AG-Verband wenden.

Gruß

Hallo,

nein, das denke ich nicht. Nach der Rechtsprechung ist Reisezeit grundsätzlich keine Arbeitszeit. Die Vorschrift der Höchstarbeitszeit ist Schutzrecht. Durch das Urteil des BAG ist klar, dass, wenn die reale Arbeitszeit unter 10 Stunden liegt, einschließlich Reisezeit 10 Stunden überschritten werden dürfen. Bezahlte Arbeitszeit muss also nicht gleichgesetzt werden, mit der schutzrechtlichen Arbeitszeitbestimmung. Sollte das tatsächlich mal bei einer Prüfung moniert werden, wäre es gut, wenn der Sachverhalt Reisezeit rekonstruierbar ist.

Also, kein Grund die gute Praxis abzuschaffen.

Viele Grüße

Peter

Vielen Dank für die Antworten.

Dann werden wir es bei der bestehenden Regelung belassen.

Viele Grüße