Gesetzt den Fall, jemand fängt in einem neuen Betrieb an zu arbeiten. Es existiere Gleitzeit mit einer Kernarbeitzszeit. Im Arbeitsvertrag wird auf Anlagen über die Reisezeit/Arbeitszeit verwiesen, diese hat der Arbeitnehmer aber nicht erhalten; dennoch unterschreibt er den Arbeitsvertrag.
Diese Anlage/Regelung besagt, dass Reisezeiten mit dem Fahrzeug = 100% Arbeitszeit bedeuten; bei Fahrten mit der Bahn dann zu 50 %.
Nun muss der Arbeitnehmer (welch Wunder) zum Kunden; es existiert aber kein verfügbares Firmenfahrzeug. Ergo: Der AN muss mit der Bahn fahren. Der Arbeitgeber gibt dem AN nichts zum unterwegs arbeiten mit. Rechnen wir beispielsweise ab Arbeitsort bis zum Kunden pro Weg 3 Stunden (also am Tag dann 6 Stunden Reisezeit).
Wenn man jetzt noch 3 Stunden beim Kunden verbringt, wären das also 3 Stunden + 50% von der Fahrt, also nochmals 3 Stunden = 6 Stunden.
Das heißt also, dass der Arbeitnehmer jedes Mal 2 Minusstunden machen muss, obwohl er eigentlich 9 Stunden für die Firma unterwegs ist???
Es wäre ja zu verstehen, wenn keine Überstunden verrechnet werden, aber der AN kann ja auch nix dafür, dass er da hin muss. Und wenn er sich den unfreiwilligen Luxus gönnt, vier mal die Woche zum Kunden fahren zu müssen, kann er sein Soll-Pensum gar nicht mehr schaffen.
Die Frage wäre also, inwieweit eine solche Regelung rechtens ist bzw. ob es bestimmte Begleitumstände gibt, nach denen diese Regelung anders ausgelegt werden kann/darf/sollte/müsste. Ergibt sich was neues daraus, dass zur Unterschrift des Arbeitsvertrages nicht alle relevanten Dokumente beigelegt wurden und der AN trotzdem im Sinne eines schnellen Arbeitseinstiegs unterschrieben hat?
ich würde mal in den Tarifvertrag schauene, was der regelt. Bei uins steht da
eindeutig: Dienstreisen bis 4 Stunden sind als halber tag zu rechnen, was darüber
hinausgeht, als ganzer Tag (also auch keine Überstunden). Wenn der Arbeitsvertrag
dann was anderes regelt, ist dies unwirksam.
ich würde mal in den Tarifvertrag schauene, was der regelt.
Bei uins steht da
eindeutig: Dienstreisen bis 4 Stunden sind als halber tag zu
rechnen, was darüber
hinausgeht, als ganzer Tag (also auch keine Überstunden). Wenn
der Arbeitsvertrag
dann was anderes regelt, ist dies unwirksam.
Und was wäre, wenn der Vertrag außertariflich ist? Dann fürchte ich ist’s Essig, oder?
Dein Tagessoll kannst du natürlich verrechnen.
Das dich der AG zum Kunden schickt und der Einsatz dort 3 Stunden dauert ist nicht dein Problem. Deine 8h schriebst du mindestens.
Ich andersrum einmal das Problem hatte das es manchmal unwirtschaftlich war einen AN zu bestimmten Kunden zu schicken.
Im übrigen schau enach wie der AG deien Fahrzeit verrechnet. Wenn er den Kunden diese voll in Rechnung stellt halte auch selbst auch die Hand auf.
Wo liegt eigentlich der Unterscheid ob der AN mit dem Auto oder mit der Bahn fährt? Ausser das Bahn um einiges günstiger ist?
Warum zahlst du die Bahnfahrt nicht selbst udn verrechnest 30 Cent pro kilometer die bei einer autofahrt anfallen würden?
Grüsse Zoomi
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Die Frage wäre also, inwieweit eine solche Regelung rechtens
ist bzw. ob es bestimmte Begleitumstände gibt, nach denen
diese Regelung anders ausgelegt werden
kann/darf/sollte/müsste.
Hallo Manfred, um etwas auslegen zu können, müsste man die Regelung schon im genauen Wortlaut sehen.
Und was wäre, wenn der Vertrag außertariflich ist? Dann
fürchte ich ist’s Essig, oder?
auf den Tarifvertrag kannst Du Dich dann auf jeden Fall nicht berufen, allenfalls
ihn zur Argumentation heranziehen. Ob es andere Möglichkeiten gibt, weiß ich
nicht.
Warum zahlst du die Bahnfahrt nicht selbst udn verrechnest 30
Cent pro kilometer die bei einer autofahrt anfallen würden?
Ich denke, dass, streng genommen, die Regelung bei allen Finanzämtern gleich
aussieht wie bei dem unsern: Die verlangen einen Nachweis bei über 60 km, dass Du
mit Deinem Wagen dort warst – also Tankrechnung von der Gegend und mit dem
richtigen Datum, oder Wagen waschen dort oder so etwas. Daswird aucz verlangt,
wenn der tank voll ist, man muss dann für 5 Euro tanken, um einen Beweis vorlegen
zu können.
Hallo, du hast es aber auf der Reisekostenabrechnung bei deiner Firma verrechnet.
Das ist doch dein Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Du hast Kohle von der Firma bekommen und kannst nachweisen warum und gibst diese auch bei der Steuer an.
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Hallo, du hast es aber auf der Reisekostenabrechnung bei
deiner Firma verrechnet.
Das ist doch dein Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Du hast Kohle von der Firma bekommen und kannst nachweisen
warum und gibst diese auch bei der Steuer an.
nein, so ist das nicht: Ich bekomme für die Dienstreise mit dem eigenen Pkw
lediglich den vom Finanzamt anerkannten km-Satz; der Tankbeleg wird nicht ersetzt
und dient lediglich als Beweis, dass ich dort war.