Reisrücktritt

Hallo Liebe Wissenden,

gegeben sei folgende Situation: bei Expedia Flug und Hotel (Hamburg 1 Stunde Flug) gebucht, jetzt erfahren das Frau Schwanger ist und Arzt verboten hat zu fliegen.

Expedia will 75% des Reisepreises als Stornogebühr einbehalten, Fluggesellschaft weigert sich ein der beiden Tickets auf anderen Namen umzuschreiben (Ersatzperson hat sich gefunden) und Expedia behauptet das das nicht möglich sei. Fragen:

  • Kann expedia trotz vorliegen eines Attests des Arztes auf den Stornokosten beharren, eine Rücktrittversicherung gibt es nicht, da keine Vorkommnisse die die Reise verhindert hätten abzusehen waren.

  • wie Erfolgreich wäre eine Klage bei vorhandener Rechtsschutzversicherung.

  • Stimmt die Aussage von Lufthansa das eine Änderung des Namens auf einem Ticket nicht möglich ist.

Achja: gebucht letzte Woche Reisetermin wäre hin 15.11.07 zurück am 16.11.07

Wollte erst im Reisebrett posten aber da es hier hauptsächlich um Rechtliches geht halte ich das Rechte Brett für besser geeignet.

Es Grüßt der Herbst und dankt für Antworten

-nix-

Hallo,

wie immer gilt hier zunächst der Grundsatz „Verträge sind einzuhalten“, womit sich natürlich die Frage stellt, was vertraglich hinsichtlich eines Rücktrittes vereinbart wurde.

Aber genauso wie Du dich darauf verlassen möchtest die Reise antreten zu können, verlässt sich der Veranstalter auf die Einhaltung des Vertrags von Kundenseite. Was würdest Du sagen, wenn Du Deinen Urlaub antreten möchtest und der Flug ausfällt, weil die Frau des Piloten schwanger ist? Das ist Sinn und Zweck von Vereinbarungen und Verträgen, dass genau geregelt ist, wer welche Rechte und Pflichten hat und nicht eine Seite plötzlich sagen kann „ätschi bätsch“, ich will oder kann den Vertrag nicht erfüllen.

Für genau solche Fälle gibt es übrigens Reiserücktrittversicherungen.

Gruß

S.J.

gegeben sei folgende Situation: bei Expedia Flug und Hotel
(Hamburg 1 Stunde Flug) gebucht, jetzt erfahren das Frau
Schwanger ist und Arzt verboten hat zu fliegen.

Expedia will 75% des Reisepreises als Stornogebühr
einbehalten, Fluggesellschaft weigert sich ein der beiden
Tickets auf anderen Namen umzuschreiben (Ersatzperson hat sich
gefunden) und Expedia behauptet das das nicht möglich sei.
Fragen:

  • Kann expedia trotz vorliegen eines Attests des Arztes auf
    den Stornokosten beharren, eine Rücktrittversicherung gibt es
    nicht, da keine Vorkommnisse die die Reise verhindert hätten
    abzusehen waren.

  • wie Erfolgreich wäre eine Klage bei vorhandener
    Rechtsschutzversicherung.

  • Stimmt die Aussage von Lufthansa das eine Änderung des
    Namens auf einem Ticket nicht möglich ist.

Hallo

Steve hat ja schon völlig zutreffend geantwortet. Daher nur kurz:

  • Kann expedia trotz vorliegen eines Attests des Arztes auf
    den Stornokosten beharren

Wenn in dem Vertrag keine andere Rücktrittsregelung hierfür vereinbart ist, ja. Es liegt allein in der Verantwortung des Reisenden, ob er die Reise antreten kann oder nicht. Es gibt im Deutschen Recht keinen Grundsatz, dass man einen Vertrag auflösen muss, wenn der andere krank ist und die eigene Leistung daher nicht in Anspruch nehmen kann.

  • wie Erfolgreich wäre eine Klage bei vorhandener
    Rechtsschutzversicherung.

Genauso erfolgreich/erfolglos, wie ohne Rechtsschutzversicherung.

  • Stimmt die Aussage von Lufthansa das eine Änderung des
    Namens auf einem Ticket nicht möglich ist.

Ob das technisch geht, kann ich nicht sagen. Rechtlich kommt es darauf an, ob der Ticketinhaber seine Rechte auf einen Dritten übertragen kann. Grundsätzlich sind Ansprüche abtretbar. Allerdings beinhalten AGB häufig Abtretungsverbote (was zulässig ist) und ich vermute mal, dass die Fluggesellschaft dieses ebenfalls aufgenommen hat.

Gruß
Dea

Ich plädiere dennoch für das Reisebrett
da sich dort einige kompetente Reisefachkräfte rumtreiben, die solche Fälle schon mehr als einmal in der Praxis erlebt haben.

Gruß
Elke

Antwort im Reisebrett…
…o.w.T.