Ich habe heute zufällig diese Unfallprovokation beobachtet , mich würde mal interessieren wie das ausgegangen wäre , wenn das geknallt hätte.
Der Fahrer konnte noch durch ein Ausweichmanöver und eine Vollbremsung das schlimmste verhindern.
ausser einem Schreck ist nichts passiert.
Folgende Situation :
Vor einer Autobahnbaustelle die sich von 2 Spuren auf eine Spur verengt ist flüssiger Verkehr ( Linke Spur wegen Wartungsarbeiten an der Mittel-Leitplanke gesperrt ) , so das die ankommenden Autos zügig ohne grösseres Abbremsen auf eine Spur wechseln können ( ca 60 km/h )
das klappt im grunde per Reisverschlussystem prima .
Ein Kombi will jetzt vor einen Lieferwagen einscheren , weil er nach dem System jetzt dran wäre .
Der Lieferwagen gibt schlagartig Gas , macht den Sicherheitabstand zu und aus dem runter gedrehten Fahrer - Seitenfenster kommt der Stinkefinger .
Der Kombi macht ein schlenker wieder nach links um den Lieferwagen nicht zu rammen und muss dann ziemlich bremsen um nicht die aufgestellten Pilonen umzufahren .
Der Kommbi steht nun auf der linken Spur , muss zurück setzen um die Kurve an den Pilonen vorbei zu bekommen und dann auf glück hoffen , das mal jemand eine Lücke lässt , da er ja von 0 km/h rausbeschleunigen muss
Zurücksetzen auf der Autobahn geht ja normalerweise gar nicht , und Stinkefinger zeigen auch nicht … als ich das mitbekommen habe , hatte ich gleich noch ein paar graue Haare mehr
mich würde mal interessieren wie das ausgegangen wäre , wenn
das geknallt hätte.
Wie wärs wohl ausgegangen. Entweder wieder ein paar Hornochsen, die sich in die Absperrung katapultiert hätten und entweder Straßenwärter oder Mitarbeiter der Schutzplankenfirma (die Einrichtung dient dem Schutz im Falle des Falles und nicht zum Leiten) ins Jenseits befördert hätten.
Oder die Geschwindigkeit hätte nur gereicht mal wieder in der Einspurigkeit einen Unfall zu produzieren und dann dämlich stehen zu bleiben, damit die Polizei sieht wie bekloppt man sein kann und der Stau wäre in den zweistelligen km-Bereich gegangen.
Bringen dir die Fragen eigentlich irgendwas?
Keiner wird hier sagen können, wie am Ende nach Streit der Versicherungen die Entscheidung von einem Richter getroffen wird, der sich dann wieder mit solchem Stuß beschäftigen darf.
Natürlich gilt das Reisverschlussverfahren, aber das erlaubt noch lange kein Reindrängeln, ähnlich Vorfahrt erzwingen -> Unfall provozieren -> Teilschuld.
Die einzige Lehre aus solcher Beobachtung ist und bleibt:
Es gibt noch zuviel Idioten auf den Straßen, man sollte über jeden unfallfreien Tag froh sein und stets für die anderen mitdenken.
Natürlich gilt das Reisverschlussverfahren, aber das erlaubt
noch lange kein Reindrängeln,
Hmmm…
Ein Kombi will jetzt vor einen Lieferwagen einscheren , weil er nach dem System jetzt dran wäre.
Siehe StVO §7 Abs. 4:
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).
IMHO würde nicht der Kombi „reindrängeln“ sondern der Lieferwagen dem Kombi „die Vorfahrt nehmen“.
Aber IANAL!
genau so ist es! Beim Reißverschlussverfahren MUSS man die anderen Verkehrsteilnehmer einfädeln lassen.
Wenn heutzutage Leute vor so einer Baustelle bis zum letzten Meter auf der gesperrten Fahrspur unterwegs sind, wird es gern als Vordrängeln empfunden. So ist es aber seit noch gar nicht allzu langer Zeit vorgeschrieben. Man soll bis zum Hindernis fahren und dann per Reißverschlussverfahren einfädeln. Wer da jemand anders nicht reinlässt, verhält sich falsch und asozial.
Wird zu früh die Fahrspur gewechselt, entsteht der Stau früher. Ist jemand zu doof für Reißverschlussverfahren, entstehen Unfälle. Ist eigentlich gar nicht so schwer, aber irgendeinen gibt es immer, der sich in seiner Ehre gekränkt fühlt - so ähnlich wie beim Kreisverkehr.
off Topic
Egal wie die rechtliche Lage ist:
Wenn zwei solche Idioten sich begegnen sollen sie für ihre Blödheit bestraft werden!
Wenn mich einer trotz Vorfahrt nicht reinlässt verzögere ich und fahre danach, zu MEINER Sicherheit. Aufregen muss ich mich über solche Esel nicht wirklich.
Rechthaberei und Stinkefinger haben im Straßenverkehr nichts verloren.
Viele glauben,man könne an der Schlange vorbeifahren und müsse dann am Hindernis reingelassen werden.Das stimmt so nicht ganz:Man muß erst mal ein Fahrzeug durchlassen,dann hat man vor dem Zweiten Vorfahrt.Und dann immer abwechselnd.
Viele glauben,man könne an der Schlange vorbeifahren und müsse
dann am Hindernis reingelassen werden.Das stimmt so nicht
ganz:Man muß erst mal ein Fahrzeug durchlassen,dann hat man
vor dem Zweiten Vorfahrt.Und dann immer abwechselnd.
Und was genau unterscheidet den Fall im ersten Satz von dem im zweiten Satz? Man kann doch nur dann an der Schlange vorbeifahren, wenn vor einem niemand ist, oder? Und wenn da niemand ist, ist man entweder der erste oder der Zweite - je nachdem, wann genau man das ankommen zählt. Was also beseitigt dann das Recht auf ‚am Hindernis herein gelassen werden‘?
Gruß
loderunner
st auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).“
Du hast das sehr schön beschrieben. Ich wohne am Ende einer Autobahn und sehe die Situation fast täglich genauso ablaufen, nur knallt´s meistens nicht, weil doch noch einer der Deppen am Ende einen lichten Moment hat.
Lustig sind auch die Zeitgenossen, die 50m bevor es physikalisch nicht mehr für zwei Fahrzeuge nebeneinander reicht schlagartig auf die endende Spur rausziehen, mit Vollgas drei, vier Autos überholen und sich dann halb quer in eine 3m Lücke drängeln.
Man möchte dann auch so schön mit der flachen Hand und immer links-rechts-links auf die Backen… aber das ist ja auch verboten…
Aber ich muß auch mal eine Lanze brechen: Die geschilderten geistigen Nullstellen sind doch die Ausnahme. Meistens klappt es gut, vo allem wenn man zum Ende hin die Geschwindigkeiten angleicht und sich versetzt zu en Autos auf der rechten Spur positioniert. Da die Ampel am Ende recht intelligent geschaltet ist läuft der Verkehr zügig ab und in der Regel rollen beide Spuren sanft ineinander.
Es sind eben - wie immer - die 5% Sumpf, die auffallen und im Gedächtnis bleiben.
genau so ist es! Beim Reißverschlussverfahren MUSS man die
anderen Verkehrsteilnehmer einfädeln lassen.
Und wenn „man“ das MUSS ignoriert und den „anderen VKT“ nicht reinlässt?
Genau darum gehts in den Fällen ja immer.
Das rechtfertigt trotzdem kein „reindrängeln“ und Unfall provozieren.
Wers trotzdem macht, muss mit den Folgen klarkommen.
Und wer sich nicht reindrängelt, behält die Nerven und verzichtet in dem Moment mal auf sein Recht und sagt sich „wo gibts den Führerschein immer noch in der Lotterie…“
…