ein reitpferd wurde von einem anderen geschädigt,sodass es leider einer op unterzogen werden musste. nun eröffnet der tierarzt,dass dieses pferd nie mehr reiten kann. gibt es hierzu schadenersatz wegen reitausfall - ca. 300 euro pro noch zu verbleibenden lebensjahren eines reitpferdes.
weiss jemand etwas dazu ?
besten dank
Wie hoch ist der finanzielle Schaden und wie genau wurde dieser berechnet?
Entgangener Spaß ist kein finanzieller Schaden, der zu ersetzen wäre…
Gruß
S.J.
DP
Die Frage wird nicht besser, je öfter man sie hier einstellt.
Entgangener Spaß ist kein finanzieller Schaden, der zu
ersetzen wäre…
Das sieht die Rechtsprechung unter dem Stichwort „entgangene Lebensfreude“ aber völlig anders…
Gruß Andreas
Schadenersatz vs. Schmerzensgeld
Hallo,
Entgangener Spaß ist kein finanzieller Schaden, der zu
ersetzen wäre…
Das sieht die Rechtsprechung unter dem Stichwort „entgangene
Lebensfreude“ aber völlig anders…
kann es sein, dass Du Schadenersatz mit Schmerzensgeld verwechselst?
Schadenersatz kann gefordert werden, wenn ein materieller Schaden entstanden ist, Schmerzensgeld soll der Ausgleich für immaterielle Schäden sein.
Schmerzensgeld kann nur dann verlangt werden, wenn der Tatbestand einer Körper- oder Gesundheitsverletzung vorliegt. Ist das hier so?
Gruß
S.J.
Entgangener Spaß ist kein finanzieller Schaden, der zu
ersetzen wäre…
Das sieht die Rechtsprechung unter dem Stichwort „entgangene
Lebensfreude“ aber völlig anders…
kann es sein, dass Du Schadenersatz mit Schmerzensgeld
verwechselst?
Nein, ich habe auf deinen Beitrag geantwortet. Und das manch Laie nicht wirklich zwischen Schaden und Schmerzen differenziert dürfte doch wohl klar sein.
Gruß Andreas
Entgangener Spaß ist kein finanzieller Schaden, der zu
ersetzen wäre…
Das sieht die Rechtsprechung unter dem Stichwort „entgangene
Lebensfreude“ aber völlig anders…
falls du das auch auf den ursprungspost beziehst, ist das nicht richtig.
denn die entgangene lebensfreude wird in der rechtsprechung nur dann ersetzt, wenn ein anderer mensch durch das tier geschädigt wurde.
und nicht für den fall, dass ein anderes tier geschädigt wird und dadurch der halter „weniger lebensfreude“ erfährt.
die entgangene lebensfreude in der rechtsprechung IST also teil des schmerzensgeldes.
die rechtsprechung wendet also nur den § 253 bgb an, den ersatz eines immateriellen schadens.
würde man hier ebenfalls die mittelbare lebensfreude durch das nichtmehrnutzen des tieres ersetzen, würde man zu einer uferlosen kommerzialisierung gelangen. dieser kommerzialisierungsgedanke ist nur in engen grenzen z.b. bei wohnungen oder fahrzeugen anerkannt.
aufgrund der unbestimmtheit ist die kommerzialisierung aber sonst abzulehnen.
wurde das pferd also nur freizeitlich genutzt, dann besteht kein über die eigentumsschädigung (der auch die behandlungskosten erfasst) hinausgehender anspruch.
falls du das auch auf den ursprungspost beziehst
Nö, dann hätte ich den auch zitiert.
falls du das auch auf den ursprungspost beziehst
Nö, dann hätte ich den auch zitiert.
der satz sollte dir eigtl. nur die möglichkeit geben, dass du deine aussage widerrufst…
sie bleibt nämlich falsch ;D
Hi,
Die Frage wird nicht besser, je öfter man sie hier einstellt.
Dem kaiserauge wurde empfohlen, seine Frage im Rechtsbrett zu wiederholen, da Rechtsfragen im Haustier-Brett nicht beantwortet werden dürfen (auch wenn es trotzdem manche tun).
Sonntagsgruß,
Anja
Schade das DP im Haustierbrett ist bereits weg, somit ist der zeitliche Zusammenhang nicht mehr nachweisbar, dass das Posting hier im Rechtsbrett nicht nach dem Hinweis erfolgte, sondern absichtlich von vornherein.
Gruß!
T.
hallo zusammen…ich danke dennoch allen, die sich hier mehr oder weniger um eine antwortsuche bemüht haben…obwohl nicht wirklich eine klärung des sachverhaltes dargestellt werden konnte…
desweiteren muss ich hinzufügen, dass einige user / teilnehmer nicht umhinkommen, auf die eine oder andere weise ironisch darauf zu reagieren…anstatt vollends die finger von einer beantwortung zu lassen - auch hier gilt der grundsatz „wenn man nicht wirklich konstruktiv zur beantwortung beitragen kann, sollte man sich demnach anderen bezugsfeldern zuwenden“…
die redaktion dankt…