Reiten fremder Pferde - Ansprüche des Eigentümers

Hallo,

gibt es eine private Haftpflichtversicherung, die das oben genannte Risiko - Ansprüche des Eigentümers - mitversichert ?

Ich hab jetzt mit Schrecken festgestellt, dass das bei mir nicht mitversichert ist und auf meiner Suche im Net hab ich keine Versicherung gefunden, die das mit einschließt.

Ich bekomme regelmäßig Unterricht auf dem Pferd meines Reitlehrers und meiner Freundin und ich darf gar nicht daran denken, was da für Kosten auf mich zukommen, wenn durch mein Verschulden dem Pferd etwas passiert…

Im Voraus schon mal vielen Dank für eine Antwort !

Viele Grüße

Silke

gibt es eine private Haftpflichtversicherung, die das oben genannte Risiko - Ansprüche des Eigentümers - mitversichert ?

Ich glaube, das gibt es.

Ich bekomme regelmäßig Unterricht auf dem Pferd meines
Reitlehrers und meiner Freundin und ich darf gar nicht daran
denken, was da für Kosten auf mich zukommen, wenn durch mein
Verschulden dem Pferd etwas passiert…

Dann stellt sich die Fage, ob Du dafür hatenmüßtest. wenn Du unterrichtet wirst, trägt der Reitlehrer die Verantwortung auch für das Pferd.

Hallo Silke W.,

gibt es eine private Haftpflichtversicherung, die das oben
genannte Risiko - Ansprüche des Eigentümers - mitversichert ?

Deine Frage läßt sich leider nicht eindeutig mit „ja“ oder „nein“ beantworten; dafür ist die Materie zu kompliziert.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass in vielen Privat-Haftpflichtverträgen der Großteil des beschriebenen Risikos mitversichert ist. Schau mal in Deinem Vertrag unter dem Stichwort „Reiter bei der Benutzung fremder Pferde“ (oder ähnlich) nach. (Falls Du nichts Vergleichbares findest, hilft auch ein Anruf bei der Versicherung. Die dort getätigte Aussage sollte man sich aber ggf. schriftlich bestätigen lassen.)

Aber Vorsicht: Es gibt eine Reihe von Ausschlüssen, die den Versicherungsschutz wieder außer Kraft setzen können:

  • viele Versicherer schließen Mieten, Leihen, etc. in ihren Bedingungen aus. Wenn dann das Reiten fremder Pferde nicht ausdrücklich mitversichert ist, könnte es - je nach Vertrags- und Rechtslage im Bezug auf Deine Reitstunden - zu Problemen bei der Deckung kommen.
  • nicht selten ist die Vorbereitung von und Teilnahme an Pferderennen und/oder Turnieren ausgeschlossen.
  • sobald eine Reitbeteiligung besteht (was auf vielen Reiterhöfen vorkommt), stellt sich die Frage, ob es sich dabei noch um ein „fremdes“ Pferd handelt oder ob der Versicherte dann nicht dem Halter des Pferdes gleichzustellen ist. Auch hier ist die Deckung zumindest in Gefahr.

Übrigens sollten Dein Reitlehrer und Deine Freundin ebenso genau darauf achten, dass sie selber richtig versichert sind (Stichworte: „Reitunterricht“, „aktives und passives Fremdreiterrisiko“)

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

„Reiter bei der Benutzung fremder Pferde“ (oder
ähnlich) nach.

Darunter würde für mich aber nur fallen, wenn man einen Dritten schädigt. Wenn also das Pferd nach einem Hund treten würde oder was auch immer…

  • viele Versicherer schließen Mieten, Leihen, etc. in ihren
    Bedingungen aus.

… nicht aber die Verletzungen des Pferdes oder der Ausfall für den Unterricht. Da sollte sich der Lehrer wirklich selbst versichern bzw. wird es speziell dafür Versicherungen geben.

Cu Rene

Hallo Silke W.

was steht denn in Ihrem Vertrag mit dem Reitlehrer ?

In den mir bekannten Tierhalterhaftpflichtversicherungen steht folgendes: Nicht mitversichert sind Schäden an Sachen, die die versicherten Personen gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben. Ein Pferd gilt versicherungstechnisch auch als Sache.

Gruß

Hallo René,

„Reiter bei der Benutzung fremder Pferde“ (oder
ähnlich) nach.

Darunter würde für mich aber nur fallen, wenn man einen
Dritten schädigt. Wenn also das Pferd nach einem Hund treten
würde oder was auch immer…

aus diesem Grund habe ich ja die Einschränkung hinsichtlich des Mietens, Leihens, etc. gemacht. I.d.T. sind Schäden am (gemieteten, geliehenen, etc.) Pferd nicht mitversichert, wenn hier ein entsprechender Ausschluss vorliegt.
D.h. im Umkehrschluß: Sind Schäden an geliehenen, gemieteten, etc. Sachen mitversichert, so gilt dies auch für Schäden am fremden Pferd.

Ein weiterer Ausschluss ist mir aber trotzdem noch eingefallen:
Übernimmt der Reiterlehrling auch das gelegentliche Hüten des Pferdes hat er i.a.R. keinen Schutz über seine PHV, da diese derlei Schäden nicht abdeckt. Da kann das „Pferd-auf-die-Weide-führen“ schnell zu einem nicht gedeckten (sehr wohl aber möglicherweise haftbaren) Schaden führen…

Viele Grüße
Loroth

Hallo Nordlicht,

ich weiß nicht, ob mein Reitlehrer mir eventuelle Tierarztkosten „aufbrummen“ würde. Ok, wenn während des Unterrichts was passiert, trägt er die Verantwortung für das Pferd, aber was ist mit der Zeit vor und nach der Reitstunde, wo ich mit dem Pferd umgehe und er nicht dabei ist ? Ich möchte mich halt gerne absichern, zumal ich mich auch schon mal ab und zu um andere Pferde kümmere, wenn die Besitzer mal nicht können. Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass Schäden am Pferd, die während meines Umgangs mit demselben enstanden sind, über die PHV abgesichert sind.

Ok, vielleicht muss ich nicht zahlen, wenn der Besitzer des Tieres das Hüten / Reiten des Pferdes möchte oder anbietet, aber ich fühle mich doch besser, wenn ich weiß, dass falls trotz verantwortungsvollem Umgang mit dem Tier etwas mit ihm passiert, ich finanziell abgesichert bin. Da können ja doch schnell ein paar tausend Euro Tierarztkosten im Raum stehen…

Du sagst, Du glaubst, es gibt eine Versicherung ? Welche denn ? Ich hab leider keine gefunden auf meiner Suche im Net - alle schließen Ansprüche des Tiereigentümers bzw. Schäden an geliehenen, gemieteten oder zur Verfügung gestellten Sachen aus :frowning:

Viele Grüße

Silke

Hallo,

Du sagst, Du glaubst, es gibt eine Versicherung ? Welche denn
? Ich hab leider keine gefunden auf meiner Suche im Net - alle
schließen Ansprüche des Tiereigentümers bzw. Schäden an
geliehenen, gemieteten oder zur Verfügung gestellten Sachen
aus :frowning:

Die Versicherung sollte der Tierhalter haben. Also die Eigentümer/Halter fragen, ob sie entsprechend versichert sind, auf jeden Fall sollte man mal drüber gesprochen haben, bevor etwas passiert.
Wenn das im Verein stattfidnet, hat der oft auch eine Versicherung oder bietet sie günstig an.
Beim Reitlehrer ist eigentlich zu erwarten, daß er und das Tier versichert sind.

Cu Rene

Hallo Rene,

ja, dann werde ich ihn wohl mal darauf ansprechen . Es ist nämlich so, dass er nur mir netterweise auf seinem Pferd Unterricht gibt, dass Pferd wird sonst ausschließlich von ihm geritten. Deswegen gehe ich fast davon aus, dass er keine Fremdreiterversicherung abgeschlossen hat. Für das Pferd meiner Freundin besteht eine Fremdreiterversicherung und da gibt es tatsächlich auch die Variante, die Schäden am Pferd mit einschließt. Hab ich jetzt recheriert. Übrigens hab ich jetzt auch im Net gefunden, dass es eine Zusatzversicherung für Pferdemieter gibt. Ich fürchte allerdings, nur in der Schweiz. Ich hab trotzdem mal bei der Zurich Versicherung angefragt.
Danke auf jeden Fall für Deine Antwort.

Viele Grüße

Silke

Hallo Merger,

ich habe keinen schriftlichen Vertrag mit meinem Reitlehrer. Der Reitunterricht hat als Geschenk begonnen und seitdem findet er regelmäßig statt.

Ja, auch in allen Verträgen, die ich gefunden habe, sind Ansprüche des Eigentümers des Pferdes gegen mich ausgeschlossen. Das ist ja das Problem :frowning:

Viele Grüße

Silke

Hallo Loroth,

danke für die ausführlich Antwort.

Tatsächlich schließt meine PHV das Risiko aus, das hab ich mittlerweile schriftlich.

Und ich fürchte, hier in Deutschland gibt es auch keine PHV, die das mitversichert :frowning:

wie ich jetzt erfahren habe, besteht für das Pferd meiner Freundin eine Fremdreiterversicherung, die wohl auch Schäden am Pferd mit einschließt. Für das Pferd von meinem Reitlehrer bezweifle ich das, denn außer mir reitet sonst niemand noch zusätzlich das Pferd.

Ich werde wohl mal mit meinem RL abklären müssen, was ist, wenn dem „Dicken“ während meines Umgangs mit ihm etwas passieren sollte…

Viele Grüße

Silke

Hallo Silke,

das Reiten fremder Pferde kann in der Privathaftpflicht mit eingeschlossen werden.

Gruß
Gaby

Hallo Silke,

laut unseren Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung ist die Benutzung fremder Pferde mitversichert.

Gruß Merger

Hallo Gaby,

ja, das Reiten fremder Pferde ist auch bei mir mitversichert, allerdings sind Ansprüche des Tiereigentümers gegen mich ausgeschlossen. Die Versicherung zahlt nur Schäden, die wir Dritten zugefügt haben…

Viele Grüße

Silke

Hallo Silke,

ja, das Reiten fremder Pferde ist auch bei mir mitversichert,
allerdings sind Ansprüche des Tiereigentümers gegen mich
ausgeschlossen. Die Versicherung zahlt nur Schäden, die wir
Dritten zugefügt haben…

nochmal der Hinweis: das „Zauberwort“ in diesem Zusammenhang ist die Mitversicherung von geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen. Ein derartiger Einschluss ist vielfach möglich (dennoch gilt natürlich: Vorher GENAU hinschauen!!).

Viele Grüße
Loroth

Hallo Merger,

welche Versicherung ist das denn ?

Also bei mir ist das Hüten / Reiten fremder Pferde auch mitversichert, aber eben nur Schäden an Dritten. Ansprüche des Pferdeeigentümers gegen mich sind ausdrücklich ausgeschlossen :frowning:

Viele Grüße

Silke

Hallo Silke,

Informationen sind per Mail unterwegs.

Gruß

Hallo Loroth,

aaah, verstehe. Danke für den Hinweis :smile:

Dann werde ich mich mal auf die Suche nach einer Versicherung machen, die das mit einschließt. Bei meiner jetzigen Versicherung brauche ich da wohl gar nicht mehr nachzufragen, die wissen dann bestimmt sofort, worauf ich hinaus will…

Viele Grüße

Silke

Hallo nochmal,

ich erlaube mir noch einen letzten Hinweis:

Wie der mittlerweile umfangreiche Artikelbaum beweist, sind im Zusammenhang mit dem Reiten fremder Pferde eine ganze Reihe von Aspekten zu beachten (Mietsachschäden, Hüten fremder Tiere, Turniere, Reitbeteiligung, etc.).

Daher kann ich nur empfehlen, sich an eine(n) kompetente(n) Fachmann/frau zu wenden. Neben der Chance, dann auch wirklich das passende Produkt zu erhalten, hat man noch den Vorteil, dass der Vermittler einer Beraterhaftung unterliegt und somit für Fehlberatungen haftbar gemacht werden kann (Vorausgesetzt, man hat ein vollständiges und aussagefähiges Beratungsprotokoll vorliegen…)

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,

danke für den guten Hinweis.

Dann werde ich mich mal auf die Suche begeben…

Viele Grüße

Silke Wimmer