Liebe/-r Experte/-in,
ich habe Ende letztes Jahr bei einem Internetanbieter bedruckte Pullis bestellt. Diese wurden Anfang 2010 geliefert.
Da dies schon meine 3. Bestellung bei diesem Anbieter war, habe ich die Pullis nicht angesehen sondern die Kiste geschlossen gelassen. Letztes Wochenende war nun das Treffen, bei dem ich die Pullis verkauft habe (wir sind ein kleiner Motorradclub u. haben unser Clublogo drucken lassen. Ich nehm immer die „Bestellungen“ entgegen und mach dann einen Sammelbestellung draus).
Jetzt haben wir festgestellt, dass drei der Pullis mangelhaft sind. Der Aufdruck (keine Ahnung um was es sich handelt, sieht irgendwie aufgeklebt aus) ist wellig und bei einem liegt ein Faden unter dem Aufdruck. Eins ist ganz murks, da liegt noch eine dicke Folie über dem Druck und wenn ich diese abziehe löst sich der ganze Druck.
Ich habe das nun dem Verkäufer mitgeteilt und der hat gemeint, dass die Frist abgelaufen ist und er „mal schaut, was er machen kann“. Ich weiß dass ich die Lieferung kontrollieren hätte sollen, aber die vorherigen waren alle ok.
Wie sieht es denn rechtlich aus? Leider kenne ich mich da gar net aus!
Vielleicht können sie mir da weiterhelfen?
Vielen Dank schonmal!
Sandra
Moin Sandra,du hast nach BGB in Deutschland das Recht innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren zu reklamieren.Du bist keinesfalls verpflichtet die Sendung sofort zu kontrollieren. Die gesetzliche Gewährleistung greift immer, wenn die Sache mangelhaft ist bzw da gibt es nur andere rechtliche Definitionen.Da es auch im Zeitraum von einem halben Jahr liegt, müssrte der Verkäufer dir nachweisen das kein Gewährleistungsanspruch besteht, danach dreht sich das ganze um!
Du bist also definitiv im Recht- würdest auch ein eventuelles Verfahren gewinnen. Versuch aber das ganze erstmal "friedlich"zu lösen, auf „Kulanz“ oder so brauchst du dich nicht einlassen, bist 100 % im Recht!
Helmar
PS: Wenn du auf www.schulung-dresden.de gehst, siehst du das ich da einen Plan habe 
Ganz lieben Dank für die schnelle und sehr freundliche Antwort! Hat mit wirklich geholfen.
Zwei Fragen hab ich noch: kann der Anbieter dieses Recht irgendwie ausschließen, evtl. durch einen Passus im Vertrag? (Kann mich aber nicht erinnern, so etwas gelesen zu haben) und wer trägt die Kosten der Rücksendung?
Ich habe natürlich vor, erst einmal freundlich mit ihm zu reden. An Prozeß o.ä. denke ich noch gar nicht. Aber auf meine Mail kam gleich mal eine patzige Antwort, dass ich ja wohl zu spät dran wäre mit meiner Reklamation.
Vielen Dank nochmal!!
Sandra
Das gesetzliche Recht ist nicht auszuschliesen, ist vereinfacht ausgedrückt jedem Vertrag übergeordnet.Ist nur bei ptivaten verkäufen ausgeschlossen, ebay zB.Die Kosten der Rücksendung sind auch von ihm zu tragen, da sind wir beim rechtlichem Zustand des Schadenersatzes. Da dir durch die mangelhafte Sache Schaden entstanden ist (Porto) ist das auch von ihm zu tragen!
Schönen Tag,
Helmar