Der Ursprungsthread ist jetzt archiviert („falschen PC bekommen“ vom 6.8.07).
Der PC wurde zurückgeschickt, wobei ein Schreiben beigelegt wurde, dass der „falsche“ PC reklamiert wird mit einer Frist den korrekten PC zu erhalten, ansonsten tritt MAN von Vertrag zurück.
[ich schreib jetzt in der „man“-Form, persönliche Anfragen sind ja nicht erlaubt, oder gilt das nur fürs Rechtsforum?]
Jedenfalls läuft die Frist jetzt aus, der richtige PC ist noch nicht gekommen und der Verkäufer antwortet nicht auf E-Mails.
So jetzt die Frage: Wie tritt man dann endgültig korrekt vom Vertrag zurück und noch wichtiger, wie erhält man am schnellsten das Geld.
Gruß Robert
Hallo Robert,
sicherlich hast Du Dir die FAQ schon einmal durchgelesen:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
Eigentlich steht da alles beschrieben.
Ich könnte mir vorstellen, daß jemand der sich betuppt fühlt über folgende Möglichkeiten nachdenkt:
*Kommunikation über ebay-Mitteilungen an den Verkäufer. Wenn man dann noch sieht, daß der Verkäufer in der Zwischenzeit selber Bewertungen abgegeben hat könnte man daraus schließen, daß er die Mitteilungen auch empfangen hat. Screenshots ausdrucken ist hilfreich. Ob das rechtlich verwertbar ist mag ein Anwalt wissen.
* Bei ebay oder PayPal kann man solche Geschichten melden. Manchmal hilft das, den Verkäufer zu Aktivitäten zu bewegen.
* Parallel dazu könnte man ab jetzt immer per Einschreiben mit Rückschein arbeiten.
* Nach verstreichen der gesetzten Fristen hilft eventuell ein Brief von einem Anwalt. http://www.letzte-mahnung.de/
* Und natürlich ne Anzeige. Das geht inzwischen oft auch online : https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/a…
Viel Erfolg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Anzeige? Welcher Straftatbestand?
* Und natürlich ne Anzeige. Das geht inzwischen oft auch
online …
Hallo,
was soll denn hier strafrechtlich verfolgt werden? Die Polizei als „Freund und Helfer“ wird bei strafrechtlichen Dingen tätig, zivilrechtliche Ansprüche müssen aber immer noch mittels Klage durchgesetzt werden. Mir wäre neu, wenn die Nicht- oder Schlechterfüllung eines Kaufvertrags strafbar wäre.
Gruß
S.J.
Hallo
Mir wäre neu, wenn die
Nicht- oder Schlechterfüllung eines Kaufvertrags strafbar
wäre.
Wahrscheinlich liegt hier das Problem, welches viele Menschen mit einigen Leuten haben, die bei ebay Sachen verkaufen. ( Sie „Verkäufer“ zu nennen wäre eine Beleidigung für jeden Verkäufer mit einer einschlägigen Berufsausbildung)
Es gab mal eine Sendung mit Eduard Zimmermann, „Nepper Schlepper Bauernfänger“ und für mich ist die Nicht-Erfüllung oder Schlechterfüllung eines Kaufvertrages ein Betrugsversuch, den ich bei der Polizei zur Anzeige bringe. Unbenommen von parallel laufenden Schadensersatzforderungen.
Bei ebay tummelt sich inzwischen soviel Gesocks, was glaubt bei Bagetell-Beträgen nicht belangt zu werden. Das kann man sich doch nicht gefallen lassen, und seitdem John Wayne tot ist und Stalking verboten wurde bleibt einem doch nur die Polizei.
http://www.polizei-beratung.de/vorbeugung/betrug/
Gruß
heavyfuel
So einfach ist das nicht.
Hi,
Es gab mal eine Sendung mit Eduard Zimmermann, „Nepper
Schlepper Bauernfänger“ und für mich ist die Nicht-Erfüllung
oder Schlechterfüllung eines Kaufvertrages ein Betrugsversuch,
den ich bei der Polizei zur Anzeige bringe.
Na ja. Bevor du hier Leuten räts Anzeige zu erstatten, solltest Du Dich doch erst einmal informieren worüber du sprichst, z.B. unter http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug oder im Strafgesetzbuch. Dort heißt es wörtlich:
Wer in der Absicht , sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt…
Das Fettgedruckte dürfte in diesem, wie in den meisten der von dir angesprochenen Fälle eben gerade nicht zutreffen, womit auch kein Betrug vorliegen dürfte. Wäre, wie Deiner Meinung nach Nicht-Erfüllung
oder Schlechterfüllung strafbarer Betrug, würde praktisch jeder Unternehmer vorbestraft sein. Denn Nicht-Erfüllung oder Schlechterfüllung gehören zum täglichen Alltag, daher wurde dies vom Gesetzgeber im BGB hinreichend berücksichtigt. Zum Glück geht es aber nicht nach dem was Du denkst oder meinst, sondern nach dem, was unserer Gesetze hergeben.
Leider ist es noch lange nicht zu allen Bürgern vorgedrungen, dass es in Deutschland ein Strafrecht und ein Zivilrecht gibt. Das mag daran liegen, dass einige Leute sich einfach zu viele schlechte amerikanischen Serien oder Gerichtsschows auf RTL ansehen. Es ist keineswegs so, dass man in Deutschland immer wenn man sich im Unrecht fühlt nur zur Polizei zu gehen braucht, damit man zu seinem Recht kommt. Hierfür gibt es Anwälte und Zivilgerichte.
Fakt ist, dass der Tipp Anzeige zu erstatten Unsinn ist. Das wird einem spätestens der freundliche Polizist auf der Wache erklären.
Gruß
S.J.
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Hallo nochmal,
ich habe jetzt Ebay das erste mal kontaktiert und Ebay hat mir eine weitere Vorgehensweise beschrieben.
Nur schneidet sich diese Vorgehensweise mit den Tipps von euch, soweit ich das versteh. Die von Ebay wollen halt, das alles über sie geregelt wird.
Jedoch trete ich ja, laut meinem Schreiben, welches dem zurückgeschickten PC beiliegt, vom Kaufvertrag zurück. Sollte ich mich nach der Frist mit einem Anwalt in Verbindung setzten?
Gestern habe ich noch ne Mail an den Verkäufer geschrieben - nichts.
Heute wollte ich ihn telefonisch erreichen, natürlich hat wieder keiner abgenommen (obwohl kurz vorher ein Besetztzeichen ertönte).
Noch was:
Moral bei Ebay hin oder her, würden Bewertungen objektiv abgegeben, könnte man sich als Käufer sicherlich einige Unannehmlichkeiten ersparen. Leider ist das, gerade bei „Powersellern“ nicht immer der Fall, viele dieser Verkäufer geben ihre Berwertung immer erst ab, nachdem sie eine Positive vom Käufer erhalten haben und behalten sich so eine negative Bewertung vor, obwohl der Käufer pünktlich bezahlt hat und sonst alles korrekt macht.
Aus diesen Grund bewerten viele Käufer positiv, obwohl die meisten, zB wie in meinem Fall durchschnittlich einen Monat auf das Produkt warten mussten und das bei unverschämten 30 EUR Versandkosten. Von mir hätte der, auch trotz des richtigen Computers nie eine positive Bewertung bekommen.
Gruß Robert
Hallo,
ich habe jetzt Ebay das erste mal kontaktiert und Ebay hat mir
eine weitere Vorgehensweise beschrieben.
Nur schneidet sich diese Vorgehensweise mit den Tipps von
euch, soweit ich das versteh. Die von Ebay wollen halt, das
alles über sie geregelt wird.
Ebay bietet Käuferschutz. Das hat den ungemeinen Vorteil, dass man sich den zivilrechtlichen Weg spart und das Geld von Ebay erstattet bekommt, sofern Ebays Repressionen auf den Verkäufer fruchtlos sind. Insofern würde ich den Artikel als „von der Artikelbeschreibung abweichend melden“. Der Rechtsweg steht dir trotz allem frei.
Gruß
S.J.
Danke für deine Antwort Steve,
gut, dass das über Ebay geht.
In der Nachricht von Ebay stand drin, dass es sogar über einen „nicht erhaltenen Artikel“ geht, auch wenn ich den Artikel zuerst erhalten habe, ich ihn aber aufgrund von Abweichungen zurückgeschickt hab.
Gruß Robert
Hi Robert,
zu dem über Ebay vorgehen, stellt sich die Frage, kann hier der Käufer nachweisen eine Frist gesetzt zu haben? Deswegen noch eine Frist setzen, max. 10 Tage, diese am besten per Einschreiben und wenn möglich per Fax schicken!
Übrigens, wie hat man den Computer zurück geschickt? Nachweisbar?
Zu der Anzeige, stellt sich die Frage liegt hier eine Straftat vor?
Eher nicht, dennoch kann man sich bei der örtlichen Polizei erkundigen ob man eine Anzeige erstatten kann! Kostet nichts und ob es was bringt weiss ich nicht, nur ich würds versuchen!
Ein Anwalt wäre eine weitere Möglichkeit!
Ein Mahnbescheid genau so!
Aber bei beiden Fällen wäre es sicherlich von Vorteil, wenn man Nachweisen kann, das man A, den PC korrekt zurück geschickt hat und B eine Frist gesetzt hat die der Verkäufer nicht eingehalten hat!
Gruß