Hallo an alle,
ich hab da mal eine Frage und hoffe das sie jemand beantworten kann.
Wenn ein Onlinehändler eine Reklamation erhält die nicht für sein geschäft gedacht ist sondern für einen anderen Onlinehändler, darf er dann als Händler einfach dieses Gerät entsorgen, ohne Rücksprache oder ä.?
Die Post hat in dem fall alles richtig gemacht, der Fehler kommt vom Versender weil er die falsche Adresse angegeben hat.
Warte gespannt auf Antworten.
Er würde vorsätzlich fremdes Eigentum vernichten. Das nennt man Sachbeschädigung und wird strafrechtlich verfolgt.
Er könnte das weiterleiten und dem richtigen Empfänger die Kosten aufbürden als Ersatz für Geschäftsbesorgung ohne Auftrag. In der Praxis sollte er den richtigen Empänger anrufen und ihm Abholung oder Übersenden gegen Kostenersatz anbieten.
Hallo,
wie sieht es aus wenn der Einlieferungsbeleg nicht mehr auffindbar oder das ganze als Päckchen verschickt wurde und der Empfänger behauptet er hätte nie was bekommen?
Gibt es da noch Möglichkeiten?
Gruß und Danke im vorraus
Man könnte auch einfach menschlich korrekt handeln und die Ware zurückschicken. Was hat der Händler davon, das Gerät verschwinden zu lassen? Ich wüsste gerne, um welchen shop es sich handelt, da ich dort freiwillig niemals etwas kaufen würde!