Hallo,
wenn ein Kleidungsstück nach einmaligem Tragen schon sehr stark abgenutzt erscheint (der Stoff fängt an zu „fusseln“ und löst sich teilweise auf), wenn aber bereits alle „Einnäher“, also die Etiketten mit Waschhinweisen, Markenname etc. bereits entfernt wurden - hat man dann (mit Rechnung) trotzdem das Recht auf einen Umtausch bzw. auf Rückgabe des Produkts?
Liebe Grüße
Hallo,
grundsätzlich hat das mit den Einnähern nichts zu tun. Es muss natürlich nachvollziehbar sein, dass es sich bei dem vorgelegten Kleidungsstück wirklich um das vor kurzem gekaufte handelt, aber dies dürfte durch Vergleichsstücke oder auch durch Zeugenhaussagen möglich sein.
Sofern die Reklamation berechtigt ist, ist der Händler in der Gewährleistungspflicht unabhängig davon, ob du die Einnäher entfernt hast oder nicht.
Viele Grüße