Reklamation Alice Anschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem ( seit dem 1.6.12 ) bin ich nach Schloß Holte- Stukenbrock umgezogen.
Ich wollte ursprünglich den Alice Anschluss zu der neuen Anschrift mitnehmen.

Nach Rücksprache mit einem o2 Premium Partner ( Wo Ich meinen Alice Vertrag abgeschlossen habe ) meinten Sie zu mir das bei der neuen Anschrift aus technischen Gründen kein Alice Anschluss Verfügbar ist. Zusammen haben wir eine Sonderkündigung erstellt, die aber seitens Alice nicht akzeptiert worden ist, weil laut System der Anschluss machbar sei Grund: Es wird die Telekomleitung genutzt und für einen Aufpreis von 5,- ist es möglich.

Erneut bin ich zum o2 Shop gegangen und habe dennen dieses Schreiben vorgelegt.
Wieder wird mir gesagt „ Alice hat keine Ahnung, es ist kein Anschluss möglich, der o2 Shop vermarktet schon seit Jahren in dieser Region und bis jetzt wurde nie ein Alice Anschluss verkauft“

Und wieder haben wir zusammen eine Sonderkündigung erstellt.

Paar Tage später bekomme ich von Alice ein Schreiben Kurz formuliert: Ich beantrage einen Umzugsservice ( dauert 14 Werktage ) oder die lösen meinen Vertrag auf und Ich Zahle für 1 Jahr 322,- Euro und mein Vertrag ist beendet. ( Da ich noch eine Laufzeit von 1 Jahr habe )

Erneut bin ich zum o2 Shop gegangen und habe dieses Schreiben vorgezeigt.

Wir haben uns entschlossen den Umzugservice zu nutzen

Daraufhin habe ich bei der Service Hotline von Alice angerufen und wollte den Umzugservice nutzen. Am Telefon konnte ich mit dennen noch vereinbaren das ich die ersten 6 Monatge keinen Aufpreis von 5,- Euro zahlen muss ( War damit nicht einverstanden, da in meinen Vertrag nur 29,95,- Euro steht und ich ja nicht dafür kann das die dort eine Leitung von der Telekom nutzen.

Nach 14 Werktagen sollte der Umzugservice fertig sein.

Als 19 Werktage vorbei waren und ich immer noch keiner da gewesen ist habe ich erneut bei Alice angerufen.

Am Telefon wurde mir dann mitgeteilt, dass kein Umzugservice zustande gekommen ist da die Verbindung unterbrochen ist und die mich mehrmals telefonisch nicht erreichen könnten. Darauf hin haben die denn Vertrag gekündigt !

 Diese Aussage stimmt nicht ! Wir haben den Umzugservice korrekt durchgeführt, auch wurde die Verbindung nicht unterbrochen und mich hat keiner angerufen. Ich wollte das Sie die Kündigung zurück ziehen und erneut den Umzugservice durchführen. Doch das wollten die nicht machen ich soll micht schriftlich dazu äußern. Mit wem Ich gesprochen habe konnten die mir natürlich nicht sagen, da dies nicht gespeichert wurde. Auch gibt es keine Aufzeichnung vom Gespräch.

Sauer bin ich noch am gleichen Tag zum o2 Shop gegangen und das die dies endlich klären sollen.

Zusammen haben wir ein Schreiben fertig gestellt und an Alice rausgeschickt.

Paar Tage später schaue ich auf mein Konto und sehe wie bei mir 322,- Euro abgebucht worden sind ( Sofort habe ich dies zurückgezogen )

Jetzt bekomme ich ein Brief von Alice das ich diesen Betrag zahlen muss.

Jetzt hat Alice auf den letzten Brief geantwortet Kurz formuliert: Kündigung bleibt bestehen und sollen dennen das Geld überweisen.

Jetzt sitze ich schon fast 4 Monate ohne Internet da und weiß nicht was ich machen soll.

Der o2 Shop will sich drum kümmern nur ob dies was bring ?

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, was kann ich jetzt tun ich möchte dies natürlich nicht bezahlen.

Hi,

das ist ja alles schön und gut, aber leider darf hier im Forum keiner eine Rechtsberatung durchführen, die eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls erfordert.

(Das ist kein „will nicht“, sondern deutsches Recht.)

Jetzt lass ich mal kurz den MOD 'raushängen:

Gemäß der W-W-W Regelungen erfolgt daher HIER eine Sperrung dieser Frage.

Wenn du (mit_dem_Zaunpfahl_winkend) aber im Rechtfragen-Brett ein Fallbeispiel (Beispeil! Also "Herr X machte einen Vertrag mit Firma Y…) vortragen würdest, dann würdest du sicher Antworten bekommen.

Das Telekommunikatiosngesetz hat da seit Mai 2012 eine nette Regelung:

(http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html, Hervorhebungen erfolgten durch mich)

Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen , soweit diese dort angeboten wird.
Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.