Hallöchen,
wenn man innerhalb der auf den Kauf folgenden 6 Monate ein technisches Gerät wegen eines von Anfang an vorliegenden Fehlers zwecks Umtausch zurückschicken will, wer muss dann das Porto für den Weg vom Kunden zum Händler zahlen?
Ist es rechtens, wenn der Händler den Kunden dazu verdonnert und es nicht zurückerstattet?
MfG Marius
Hallo !
Nein,wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.
Dann muss der Händler auch die Versandkosten übernehmen oder selbst abholen lassen.
Nur,wenn ein Gerät einen Fehler hat(seit Kauf),warum muss man erst fast 6 Monate warten und es wohl auch mit Fehler nutzen,bis man sich entscheidet den Mangel anzuzeigen ?
MfG
duck313
… genau dann, wenn man zunächst genug andere Sorgen hatte und die fehlerbehaftete Funktionalität bis dato nicht nutzen wollte, jetzt aber will.
Also was sollte man dem Händler am besten schreiben, um ihn auf seine Pflicht hinzuweisen?
MfG Marius
Hallo !
Lies mal BGB § 439 (2) durch.
„Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,insbesondere Transport,Wege-,Arbeits-und Materialkosten zu tragen“
Und Nacherfüllung verlangt der Kunde aus der Gewährleistung, nämlich eine einwandfreie,mängelfreie Ware.
Man sollte es aber besser vorher mit dem Händler abklären,also ob man „unfrei“ als Paket zurückschicken soll oder ob er „FreeMail-Aufkleber“ zusendet (das sind Gutscheinmarken fürs Paket).
Schickt man einfach unfrei,kann es sein,er verweigert die Annahme,Postdienst will dann von Dir das Geld haben.
Macht so nur Ärger.
mfG
duck313
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Hallo duck313,
wenn sich auch unter Zitierung des Gesetzestextes der Verkäufer schlichtweg weigert, die Versandkosten zu erstatten, welche Handhabe hat man dann noch?
Ich denke, viele unseriöse Onlinehändler ziehen diese Masche durch, weil es wegen ein paar Euro Versandgebühr kein einzelner auf eine Klage ankommen lässt. Die Firma spart damit insgesamt aber Riesensummen ein.
MfG Marius