Hallo! Man hat ein Camping-Kochersystem gekauft, das inkl. Töpfen kompakt ineinander gestapelt werden kann. Der Deckel ist hierbei auch als Pfanne zu nutzen. Da das System schon lange überzeugend war wurde nun etwas mehr Geld investiert und die high-class Variante mit beschichteten Töpfen und Pfanne gewählt. Leider musste festgestellt werden, dass nicht nur das bei Lieferung innenliegende Zubehör die Beschichtung schon tw. zerkratzt hatte, auch durch das Zusammenpacken berühren nichtbeschtete Teile zwangsläufig den beschichteten Deckel und zerstören so die Beschichtung. Der Händler hat auf eine erste Email neue Ware angeboten.
Die Frage ist, ob es sich hierbei um eine Fehlkonstruktion handelt und das Geld zurückzufordern ist.
Hallo,
Tendenziell handelt es sich um eine Fehlkonstruktion. Denn es liegt in der Natur von Camping-Geschirr, dass es nicht nur ruhig im Schrank steht sondern mitunter heftig durchgeschüttelt wird - egal ob im Kofferraum, auf dem Fahrrad oder im Rucksack.
im Versandhandel hat man 14 Tage Rückgaberecht - ohne Angabe von Gründen.
Falls es ein normales Geschäft war: Mit dem Händler reden, dass er sich die erlaubten Nachbesserungsversuche sparen könne, da das eh konstruktiv bedingt sei.
Hinweis: Nach BGB §439(2) hat der Verkäufer alle Transportkosten zu tragen. D.h. er muss Porto und/oder Kilometer bezahlen. Dieser Hinweis könnte ihn vielleicht zur Kooperation bewegen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Viele Grüße
Lumpi
Hallo! Man hat ein Camping-Kochersystem gekauft, das inkl.
Töpfen kompakt ineinander gestapelt werden kann.
Nun ja. Zunächst ein Mal gilt hier http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html.
Bei einem Set. welches ineinander gestapelt werden kann (und üblicherweise auch soll), stellt sich mir natürlich schon spontan die frage, wie dies funktionieren soll, ohne dass die Töpfe aneinander scheuern.
Die Frage ist, ob es sich hierbei um eine Fehlkonstruktion
handelt und das Geld zurückzufordern ist.
Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, also Rückabwicklung des Kaufvertrags, besteht grundsätzlich nicht. Vielmehr sieht das Gesetz primär den Anspruch auf Nacherfüllung vor.
Gruß
S.J.