Hallo! Man hat vor einiger Zeit (nicht ganz zwei Jahre) eine Couch erworben. Bereits nach recht kurzer Zeit hat sich ein bzw haben sich mehrere Mängel eingestellt. Die Oberfläche (Bezug Kunstleder) zeigen erste Abnutzungen. Ferner ist die Couch an fast allen genutzten Stellen dermaßen durch gesessen dass man mit seinem Hinterteil die einzelnen Latten zählen kann. Die Couch werde bereits auch reklamiert. Bei der Abwicklung ergibt sich aber folgendes Problem. Der Händler besteht darauf dass die Couch zur Begutachtung in den Laden gebracht wird. Dies ist jedoch zu umständlich und dazu noch schwer möglich. Aus diesem Grund wurde die Couch auch bisher nicht zur Begutachtung gebracht. Der Händler argumentiert die Bringpflicht mit der Tatsache dass es sich um einen Abholmarkt handelt und die besagte Couch auch abgeholt wurde. Nach einer Rechtsauffassung ist es so dass sich der Verkäufer, gerade bei größeren und unhandlichen Produkten, um den Transport kümmern muss bzw die Ware vor Ort begutachten (lassen) muss. Der Verkäufer bietet übrigens an für das Holen und Bringen eine Pauschale zu zahlen. Trotzdem würde lieber davon abgesehen werden, da sich die Pauschale erstens nicht rechnet und zweitens trotzdem die Gefahr besteht dass die Couch bei erneutem Transport (paßt ja kaum durch die Tür und Flur) weiteren Schaden nimmt auf dem dann sitzengeblieben wird.
Jetzt also die Frage: Muss man sich auf den Vorschlag einlassen die Couch zur Begutachtung bzw Reparatur in den Laden zu bringen oder kann man darauf bestehen dass es vor Ort beim Erwerber gemacht wird? Ist das im Zweifel rechtlich durchsetzbar? Der Anbieter ist ein eher graues bis schwarzes Schaf im Bezug auf Verkaufsmethoden und Kundenservice (S… & S…)