Servus!
Eigentlich wollte ich Dich ja in Ruhe lassen.
Aber es steht Dir ja frei zu Antworten. Hoffentlich schläfst DU dabei nicht ein… 
Wozu dann der ganze Aufriss mit (ges.) Gewährleistung, Sachmangelhaftung, Garantie,… wenn sich am Ende der Verantwortliche, Verkäufer, oder sonst wer (nach 6 Monaten) aus der Affäre ziehen kann?
Hallo,
Also dürften gar keine Ansprüche bestehen.
Nicht gegenüber dem Verkäufer (ist ja nicht sein Problem) und
auch nicht gegebenüber dem Hersteller (er hat es ja nicht
verkauft).
Kann ja wohl nicht sein. Wäre ja ein toller Trick.
gegen den Hersteller bestehen in der tat keine Ansprüche und
der gegenüber dem Verkäufer hat man den Anspruch, dass dieser
einem mangelfreie Ware übergibt.
Und dann darf es nach 6 Monaten kaputt gehen.
Nur gut, daß es in meinem Beispiel kein Porsche war.
Trenne Dich endlich von dem Gedanken, dass irgendwer dafür
haften müsste, dass irgendwas eine bestimmte Zeit zu halten
hätte.
Könnte man doch wohl erwarten.
Naja, wenn ich annehme, daß das Gerät insgesamt z.B. nur 2
Stunden benutzt wurde, und den Rest der Zeit im Schrank
verbracht hat, würde ich von einem seit jeher bestandenen
Mangel ausgehen.
Wenn man den Sachverhalt schlüssig darlegen kann und ein
Richter das glaubt, wäre der Beweis erbracht.
Hört sich interesant an, aber wäre daß wirklich ein „Beweis“?
Nur weil man etwas erzählen würde, und der Richter einem glaubt?
Ist dafür nicht Priester zuständig? 
Warum nicht?
Wer entscheidet, ob der Käufer eine Grundlage hat? Muß man da
vorher fragen?
Steht im BGB. Ich wiederhole mich und das ist ermüdend:
War auf Deine vorherige Antwort bezogen. Nicht allgemein.
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache
verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das
Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem
Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu
verschaffen.
Was ist ein „verdeckter Mangel“?
Ein Schaden, der von Anfang an bestanden hat, aber erst später (nach 12 Monaten) auftritt?
Man kann ja Sachen kaufen, auf die es eine Garantie gibt.
Kostet ggf. mehr, man ist aber auf der sicheren Seite.
Ist ja wohl nicht wahr.
Eine Garantie ist immer freiwillig. Da hätte man erst Recht
nix zu wollen.
Irrtum. Wenn jemand eine Garantie einräumt, ist das eine
vertragliche Verpflichtung, an die er sich auch zu halten hat.
So ein Irrtum ist daß wohl nicht. Eine Garantie räumt der Verkäufer freiwillig ein. Eine Gewährleistung ist gesetzlich.
Aber ich gehe davon aus, daß Du daß selbst weißt. Ist wohl anneinander vorbeigeredet.
Was die Auswahlmöglichkeit deutlich einschränken dürfte.
Du solltest Dich etwas intensiver mit der Thematik befassen,
dann würdest Du nicht so polemische Kommentare abgeben.
Danke, aber so bin ich.
Ist nicht persönlich.
Gruß
S.J.
Gruß
Tom